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Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen

Wenn Sie in den Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt kommunale Investitionen in Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Gemeinde fördert Glasfaserausbau in unterversorgtem Gebiet

Eine Gemeinde in Niedersachsen beantragt bei der NBank ein Darlehen für den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur in einem Gebiet, in dem aktuell weniger als 30 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Gefördert wird das Darlehen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Ein privatwirtschaftliches Telekommunikationsunternehmen betreibt später die Netze und stellt die aktiven Komponenten auf eigene Kosten bereit.

Landkreis erschließt weißen NGA-Fleck mit FTTB

Ein Landkreis in Niedersachsen stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag auf ein Darlehen für den Aufbau eines Glasfasernetzes mit Fibre-To-The-Building in einem sogenannten weißen Next Generation Access-Fleck. Die Netze sollen sowohl Privat- als auch Geschäftskunden anschließen. Die NBank prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung des Darlehens.

Samtgemeinde plant FTTC-Ausbau ohne privatwirtschaftliche Pläne

Eine Samtgemeinde in Niedersachsen möchte ein Gebiet erschließen, in dem privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen in den nächsten 3 Jahren keine eigenen Ausbaumaßnahmen planen. Sie beantragt bei der NBank ein Darlehen für die passive Netzinfrastruktur mit Fibre-To-The-Curb. Die aktiven Netzkomponenten stellt anschließend ein privatwirtschaftliches Unternehmen als Betreiber bereit.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Gebieten ohne moderne Breitbandnetze durchführen, in denen aktuell eine Datenübertragungsrate von weniger als 30 Megabit pro Sekunde erreicht wird und in denen die privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen keine Erschließungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln in den nächsten 3 Jahren planen (sogenannte weiße Next Generation Access-Flecken).
  • Die Netze müssen Anschlüsse für Privat- und für Geschäftskunden bieten.
  • Bei der Zugangstechnologie muss es sich mindestens um Fibre-To-The-Curb (FTTC) oder Fibre-To-The-Building (FTTB) handeln.
  • Sie erhalten die Förderung nur für passive Netzinfrastrukturkomponenten.
  • Der Betreiber der Netze muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen sein, das die dafür erforderlichen aktiven Netzkomponenten auf eigene Kosten bereitstellt.

Antragsverfahren

Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vom 27. Juni 2018.

Rechtsgrundlage

Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen

Produktinformation (Stand 27.06.2018)

Wenn Sie als niedersächsische Gebietskörperschaft Ihr Breitbandnetz ausbauen und nachhaltig auf ein zukunftsfähiges Niveau anheben möchten, sprechen Sie uns an. Die NBank vergibt zinsgünstige und langfristige Kredite zur Förderung von rentierlichen Investitionen in kommunale Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.

ÜBERSICHT

  • Gebietskörperschaften in Niedersachsen
  • Langfristige Finanzierung von Investitionen in eigene kommunale Breitbandinfrastruktur
  • Kredite bis zu 50% des förderfähigen Projektvolumens
  • Laufzeit bis zu 25 Jahre, bis zu 7 Tilgungsfreijahre

WER WIRD GEFÖRDERT?

  • kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur in Niedersachsen

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Kredit
    • in Form eines langfristigen und zinsgünstigen Kredites direkt durch die NBank. Gewährung haushaltsjahr- und vorhabenbezogen.
  • Finanzierungsanteil
    • 50% der förderfähigen Projektkosten pro Vorhaben
  • Auszahlung
    • zu 100%
  • Zinsen und Festschreibung
    • Zinsen werden zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt; Festschreibung für die gesamte Laufzeit des Kredites möglich.
  • Laufzeit
    • Ratenkredite mit einer Laufzeit zwischen 4 und 25 Jahren bei bis zu 7 Tilgungsfreijahren
    • endfällige Kredite mit einer Laufzeit zwischen 3 und 16 Jahren
  • Tilgung
    • Rückzahlung der Kredite beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
  • Vorzeitige Rückzahlungen
    • sind nach vorheriger Ankündigung (mindestens einen Monat im Voraus) und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Besicherung
    • Eine dingliche Absicherung der Kredite ist nicht erforderlich. Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
  • Kombination mit anderen Finanzierungshilfen
    • (öffentliche Fördermittel) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zuweisungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind
    • Maßnahmen, die vor Erteilung der Kreditzusage durch die NBank bereits begonnen wurden. Maßnahmebeginn ist die im Vergabeverfahren erfolgte schriftliche Zusage (Zusageschreiben) an das bauausführende Unternehmen oder eine selbst begonnene Baumaßnahme. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, bei denen im Rahmen einer Zuschussförderung des Bundes einem vorzeitigen Maßnahmebeginn von Seiten des Bundes zugestimmt wurde.
    • Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestkriterien für die zu errichtenden Netze
  • Aufbau beschränkt sich auf Gebiete ohne moderne Breitbandnetze (<<=30 Mbit/s) und in denen die privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen auch keine eigenwirtschaftliche Erschließung in den nächsten 3 Jahren planen (weiße NGA-Flecken)
    • Netze bieten Anschlüsse für Privat- und Geschäftskunden
    • Netze umfassen in den meisten Fällen sowohl lokale Zugangsnetze als auch innerhalb des Ausbaugebietes eine regionale Backbone-Netzkomponente
    • Erlaubte Zugangstechnologien sind mindestens entweder Fibre-To-The-Curb (FTTC) oder Fibre-To-The-Building (FTTB)?Investitionen beinhalten lediglich die passiven Netzinfrastrukturkomponenten
  • Betreiber
    • privatwirtschaftliche Unternehmen, die die dafür erforderlichen aktiven Netzkomponenten auf eigene Kosten bereitstellen
  • rechtliche Rahmenbedingungen
    • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
    • Kommunalhaushalts- und Kommunalkassenverordnung (KomHKVO)
    • Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDERUNG

Den Antrag auf Gewährung des Kommunalen Breitbandkredites Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens direkt bei der NBank.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf der Förderprogrammseite im Internet unter dem Reiter „Downloads“.

Schritt 1: Kreditantrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus. Gerne stehen wir oder das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n) zur Unterstützung zur Verfügung. Das b|z|n berät Sie gerne in technischen Fragen und unterstützt Sie bei der Zielgebietsabgrenzung („weiße NGA-Flecken), bei Fragen zur technischen Nachhaltigkeit und der Netzabdeckung sowie bei der Bewertung der Beihilfekonformität.

Bitte beachten Sie die “Allgemeinen Bedingungen für den Kommunalen Breitbandkredit Niedersachsen?, deren Kenntnisnahme Sie im Kreditantrag bestätigen müssen.

Schritt 1a: Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Daten und Beschreibung des Projektes (gemäß Vorlage)
  • technische Bewertung des Vorhabens durch das b|z|n
  • nicht-technische Zusammenfassung des Projektträgers der abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Bestätigung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist
  • Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Beglaubigte Kopie der Einzelkreditermächtigung bzw. Gesamtkreditermächtigung im Rahmen Ihrer Haushaltssatzung/Ihres Wirtschaftsplanes durch Ihre Aufsichtsbehörde (je nach Erfordernis)

Die NBank behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, falls es für die Bearbeitung nötig sein sollte.

Schritt 2: Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie den unterschriebenen Kreditantrag im Original vollständig mit allen zusätzlich benötigten Dokumenten an unsere Anschrift. Sie können uns diese Unterlagen gerne auch vorab per Fax oder E-Mail übermitteln.

Per Post:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
? Kreditservice ?
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Per Fax: (05 11) 3 00 31-1 14 18

Per Mail: kommunalkredite@nbank.de

Persönliche Beratung: Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Beratung, Fragen, Termine:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Christian Kropp, Tel.: (05 11) 3 00 31-3 25, christian.kropp@nbank
berät Sie gerne.

Schlagwörter: Breitbandausbau Netzinfrastruktur Datenübertragung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/kommunaler-breitbandkredit-niedersachsen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Darlehen)

„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Tel. 0511 300319333
Fax 0511 3003111418
kommunalkredite@nbank.de
www.nbank.de/

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