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Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Wenn Sie als Kommune Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur.
Außerdem können Sie eine Förderung zur Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in Ihre kommunale und soziale Infrastruktur bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Ihre Ausschreibung senden Sie bitte per Mail oder Fax an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anschließend erhalten Sie ein tagesaktuelles Konditionsangebot.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kommune investiert in soziale Infrastruktur
Eine Gemeinde in Niedersachsen plant den Ausbau einer sozialen Einrichtung und beantragt dafür ein Darlehen bei der NBank. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Die Kommune sendet ihre Ausschreibung per Mail oder Fax an die NBank und erhält anschließend ein tagesaktuelles Konditionsangebot.
Umschuldung eines bestehenden Infrastrukturdarlehens
Eine Stadt in Niedersachsen hat bei einer anderen Bank ein Darlehen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur aufgenommen und möchte dieses nun umschulden. Sie beantragt bei der NBank eine Anschlussfinanzierung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturkredits. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die NBank.
Digitale Infrastruktur statt Wohnraumförderung
Ein Landkreis in Niedersachsen will ein Vorhaben zur digitalen Infrastruktur umsetzen und stellt dafür einen Antrag auf ein Darlehen bei der NBank. Maßnahmen im Wohnungsbau, für die Zuwendungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes möglich sind, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Der Landkreis muss zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Kommunen beachten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.
Der kommunale Infrastrukturkredit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Förderung von Kommunen beachten.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können.
Antragsverfahren
Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Stand 21. April 2023.
Rechtsgrundlage
Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Produktinformation (Stand 22.04.2022)
Wenn Sie als niedersächsische Kommune Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur planen, sprechen Sie uns an.
Die NBank vergibt zinsgünstige und langfristige Kredite zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturvorhaben.
Übersicht
- Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Langfristige und zinsgünstige Finanzierung von kommunalen, digitalen und sozialen Infrastrukturvorhaben
- Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit, bis zu 3 Tilgungsfreijahre
Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur in Niedersachsen
- Umschuldungen bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur
Wie wird gefördert?
- Kredit
- langfristige und zinsgünstige Raten-, Annuitäten- oder endfällige Kredite direkt durch die NBank.
- Auszahlung
- zu 100%.
- Zinsen und Zinsfestschreibung
- Zinsen werden zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt; Festschreibung für die gesamte Laufzeit des Kredites
- Laufzeit
- bis zu 30 Jahre und bis zu 3 Tilgungsfreijahre
- endfällige Kredite mit einer Laufzeit zwischen 3 und 12 Jahren
- Tilgung
- beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
- Vorzeitige Rückzahlungen
- sind nur nach vorheriger Ankündigung (mindestens einen Monat im Voraus) und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Besicherung
- Eine dingliche Absicherung der Kredite ist nicht erforderlich. Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden
- Kombination mit anderen Finanzierungshilfen
- (öffentliche Fördermittel) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zuweisungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
- Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können
- Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Voraussetzungen
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
- Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften
Ihr Schritt zur Finanzierung
Auf Ihre Ausschreibung erhalten Sie von uns ein tagesaktuelles Konditionsangebot.
Zusätzlich benötigte Dokumente nach Vertragsabschluss
- Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt incl. Ausweiskopie
- Aktuelle Haushaltssatzung
- Aufsichtsbehördliche Genehmigung über die Höhe der für das laufende Haushaltsjahr genehmigten Kreditermächtigung
- SEPA-Lastschriftmandat
Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf der Förderprogrammseite im Internet unter dem Reiter „Downloads“.
Per Mail:
kommunalkredite@nbank.de
Per Fax:
0511 300 31-11418
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an.
Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Jana Franke, Tel.: 0511 30031-9415
jana.franke@
und
Christian Kropp, Tel.: 0511 30031-9325
christian.kropp@nbank
beraten Sie gerne.
Schlagwörter: Infrastruktur Kommune kommunal Investition Digitalisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/kommunaler-infrastrukturkredit-niedersachsen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Kultur; Städtebau und Stadterneuerung; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Tel. 0511 300319333
Fax 0511 3003111418
kommunalkredite@nbank.de
www.nbank.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.