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Landeskulturförderung

Quellendatum: 10.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Stand Oktober 2023.

Rechtsgrundlage

Landeskulturförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Die Förderung erfolgt in den Bereichen:

  • Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen,
  • Förderung nichtstaatlicher Museen,
  • Förderung von Kunstschulen,
  • Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen,
  • Förderung von Musik,
  • Förderung freier Theater und Tanztheater.

Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben.

Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Voraussetzungen

Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.

In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.

Des Weiteren gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen EUR 5.000 und 50.000 pro Projekt.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.

Quelle

Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Stand Oktober 2023.

Wichtige Hinweise

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im August 2022 eine Richtlinie zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als 3 Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Projektanträge mit einer Summe von EUR 1.000 bis EUR 25.000 können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden, die die jeweiligen Antragsstichtage festlegen. Die Richtlinie zum Investitionsprogramm kann im Internet abgerufen werden.

Die Kulturförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgt auf Basis der 3 Säulen „Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen“, „Projekt- und Programmförderung“ sowie „Regionale Kulturförderung“.

Schlagwörter: Kunst Künstler Veranstaltungsort Konzertsaal Schriftsteller Maler Bildhauer Musiker Museum Tanz Aufführung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/landeskulturfoerderung-niedersachsen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel. 0511 1200
Fax 0511 1202611
poststelle@mwk.niedersachsen.de
www.mwk.niedersachsen.de/startseite/

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