Programme · Land · Niedersachsen

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Wenn Sie als Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch Unterstützung durch assistierte Reproduktion in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 27.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch mit Mitteln des Landes und des Bundes bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für

  • In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI)

im 1. bis 4. Behandlungszyklus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils und
  • für heterosexuelle unverheiratete Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bei In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 800,00 und bei Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlungen bis zu EUR 900,00 des Eigenanteils oder des Selbstkostenanteils sowie
  • für den 4. Behandlungszyklus bei einer In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 1.600 und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlung bis zu EUR 1.800 des Eigenanteils oder Selbstkostenanteils.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Ehepaar beantragt Zuschuss zur IVF-Behandlung

Ein heterosexuelles Ehepaar in Niedersachsen plant eine In-Vitro-Fertilisations-Behandlung im ersten Behandlungszyklus. Vor Beginn der Behandlung stellt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einen Antrag auf Zuschuss zum verbleibenden Eigenanteil nach Abrechnung mit der Krankenversicherung. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, höchstens jedoch bis zu 800 Euro.

Unverheiratetes Paar beantragt Zuschuss zur ICSI

Ein heterosexuelles unverheiratetes Paar möchte eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung im dritten Behandlungszyklus durchführen lassen. Der Antrag wird vor Behandlungsbeginn beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Für diesen Zyklus beträgt die Förderung bis zu 25 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils, höchstens jedoch bis zu 900 Euro.

Paar beantragt Zuschuss im vierten Zyklus

Ein unverheiratetes Paar benötigt für den vierten Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisations-Behandlung finanzielle Unterstützung. Es reicht den Antrag vor Beginn der Behandlung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein. Für den vierten Zyklus beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent des Selbstkostenanteils, höchstens jedoch bis zu 1.600 Euro.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 26. November 2019, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 48 vom 11. Dezember 2019, S. 1769.

Ablauf

  • Stellen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag erst 4 Wochen vor dem Start Ihrer Behandlung. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 Wochen.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate (innerhalb der 12 Monate ist die Behandlung durchzuführen).
  • Die Auszahlungsanträge sind umgehend nach Behandlungsende einzureichen. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist, die im Bewilligungsbescheid genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Auszahlungsantrag nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Anträge sind vollständig einzureichen. Unvollständige und damit nicht entscheidungsreife Anträge werden zurückgesendet und es gilt bei erneuter Einsendung das neue Eingangsdatum.

Bitte beachten Sie mögliche aktualisierte Informationen auf der Website des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familieauf (siehe weiterführende Links).

Die Zuwendung wird je zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes finanziert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Erl. d. MS v. 17.02.2025 – 38860?
? VORIS 21147 ?

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Familie Familienplanung künstliche Befruchtung Kinderwunschbehandlung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/massnahmen-der-assistierten-reproduktion.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel. +49 5121 304-0
Fax +49 5121 304-683
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
soziales.niedersachsen.de

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