Programme · Land · Niedersachsen

Niedersächsische Weiterbildungsprämie

Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.

Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein.

Sie erhalten die Förderung als einmalige Prämie in Höhe von EUR 1.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundeportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk). (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Industriemeisterin beantragt Prämie nach Prüfung

Eine Industriemeisterin im gewerblich-technischen Bereich hat ihre Prüfung nach dem 1.7.2020 abgeschlossen und wohnt seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen. Sie reicht ihren Antrag online über das Kundenportal bei der NBank ein und erhält bei Bewilligung eine einmalige Prämie in Höhe von EUR 1.000.

Fachmeister im hauswirtschaftlichen Bereich

Ein Fachmeister im hauswirtschaftlichen Bereich hat seine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung erfolgreich abgelegt und ist in Niedersachsen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Da er für denselben Abschluss keine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt hat, stellt er den Antrag bei der NBank.

Handwerksmeister fällt nicht unter die Prämie

Ein Meister im Handwerk hat seine Prüfung abgelegt, ist von der Weiterbildungsprämie jedoch ausgeschlossen, da das Handwerk laut Programmtext nicht gefördert wird. Er kann daher keinen Antrag auf diese Prämie stellen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Meisterprüfung vollständig und nach dem 1.7.2020 abgeschlossen haben.
  • Ihr Hauptwohnsitz oder der Ort, an dem Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, muss bei Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen liegen.
  • Sie dürfen für denselben Abschluss nicht bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bekommen haben.

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 3. Juni 2020, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 28 vom 17. Juni 2020, S. 610; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 8. Dezember 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 48 vom 20. Dezember 2023, S. 1118.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister mit Ausnahme des Handwerks (Niedersächsische Weiterbildungsprämie)

Erl. d. MW v. 3.6.2020 – 13-530/0011/13.2
? VORIS 77400 „
[geändert durch Erl. d. MS v. 8.12.2023 – 13-530/0011/13.2
“ VORIS 77400 ?]

1. Zweck, Rechtsgrundlage

1.1 Mit der Weiterbildungsprämie schafft das Land Niedersachsen Anreize, sich beruflich weiterzubilden und damit vorhandene Bildungspotenziale bestmöglich auszuschöpfen. Besonders im Bereich der nicht-akademischen Fach- und Führungskräfte wird für die Zukunft ein zunehmender Mangel erwartet. Daher soll die Weiterbildungsprämie für Meisterinnen und Meister (ohne Handwerk) eine finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung sein.

1.2 Die Gewährung der Weiterbildungsprämie als Billigkeitsleistung i.S. des § 53 LHO erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Weiterbildungsprämie besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

2. Gegenstand der Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie wird für das Bestehen einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk) gewährt.

3. Empfängerinnen oder Empfänger der Weiterbildungsprämie

Empfängerinnen oder Empfänger der Weiterbildungsprämie sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).

4. Voraussetzungen

4.1 Die Prämie wird den in Nummer 3 genannten Absolventinnen und Absolventen gewährt, die ihre Prüfung vollständig und erfolgreich ab Inkrafttreten dieser Richtlinie abgeschlossen haben. Maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.

4.2 Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Antragstellerin oder des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen. Der Nachweis erfolgt durch eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die als Vorlage im Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) hinterlegt ist.

4.3 Die Gewährung der Prämie ist ausgeschlossen, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller für denselben Abschluss bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bekommen hat.

5. Art und Umfang, Höhe der Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie beträgt 1.000 EUR. Sie wird nur einmal pro Antragstellerin oder Antragsteller gewährt.

Die Auszahlung erfolgt auf das von der Antragstellerin oder dem Antragsteller im Antragsformular angegebene Konto.

6. Anweisungen zum Verfahren

6.1 Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12–16, 30177 Hannover. Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen werden durch die Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite (https://www.nbank.de) und in ihrem Kundenportal (https://kundenportal.nbank.de) bereitgestellt.

6.2 Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise (Meldebescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung, Meisterprüfungszeugnis) erfolgen online über das Kundenportal der Bewilligungsstelle.

6.3 Die Bewilligungsstelle teilt der Empfängerin oder dem Empfänger die Gewährung der Weiterbildungsprämie mit und zahlt diese aus.

6.4 Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen wird auf der Internetseite der Bewilligungsstelle bekannt gegeben (Ausschlussfrist).

7. Schlussbestimmungen

Dieser Erl. tritt am 1.7.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Schlagwörter: Meisterprüfung Industriemeister Fachmeister Weiterbildung Prämie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/niedersaechsische-weiterbildungspraemie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Arbeitnehmern

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Tel. +49 511 30031-0
Fax +49 511 30031-11-9300
info@nbank.de
www.nbank.de/

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