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Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 27.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 60 % (steuerliche Förderung) laut Text, ungeprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken.
Sie erhalten die Förderung für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Schwerpunkt in Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden,
- Beratung und Coaching für die Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen und
- Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch 75.000 EUR und maximal 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme,
- Beratung und Coaching 1.200 EUR brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage und
- Personalausgaben 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), maximal jedoch 200.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Aufwendungen ergäbe eine steuerliche Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €, verrechnet bzw. ausgezahlt über das Finanzamt.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Mittelzentrum saniert Innenstadtbereich
Eine Stadt mit festgelegtem Mittelzentrum plant eine investive Maßnahme zur Stärkung ihrer Innenstadt und beantragt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, beziehungsweise bis zu 90 % bei geringer Steuereinnahmekraft, mindestens jedoch 75.000 EUR und höchstens 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren. Die Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen beträgt 10 Jahre nach Abschluss.
Samtgemeinde holt Beratung zur Zentrenentwicklung
Eine Samtgemeinde mit Grundzentrum beauftragt Beraterinnen und Berater aus dem Expertenpool, um förderfähige Maßnahmen für die Zentrenförderung auszuarbeiten. Für Beratung und Coaching werden bis zu 1.200 EUR brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage bezuschusst. Die endgültige Bewilligung liegt bei der zuständigen Stelle.
Gemeinde finanziert Koordinationsstelle
Eine Gemeinde mit Mittelzentrum richtet eine Personalstelle zur Koordination ihrer Innenstadt- und Zentrenförderung ein. Für die Personalausgaben erhält sie bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 %, maximal jedoch 200.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren. Dabei sind die im Vorhaben festgelegten Qualitätskriterien der Richtlinie zu beachten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss geeignet sein, die Attraktivität in Mittel- und Grundzentren in den ländlichen Räumen zu steigern oder die Urbanität dieser Zentren fördern. Ihr Vorhaben muss sich außerdem dazu eignen, die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie (RHS) des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung zu unterstützen.
- Im Fall von Beratung und Coaching müssen die Beraterinnen und Berater in den Expertenpool des Programms aufgenommen werden.
- Wenn Sie eine Förderung für investive und nichtinvestive Maßnahmen oder für Personalausgaben beantragen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme für Gegenstände und von 10 Jahren für bauliche Maßnahmen beachten.
Antragsverfahren
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 30. März 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 17 vom 27. April 2022, S. 606; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 22. November 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 43 vom 22. November 2023, S. 947.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt müssen Sie für investive und nichtinvestive Maßnahmen eine schriftliche Interessenbekundung für eine Aufnahme in das Programm Zukunftsräume Niedersachsen einreichen.
Nach Aufnahme in das Programm können Sie Zuwendungsanträge für investive und nichtinvestive Maßnahmen sowie für Personalausgaben einreichen. Hierzu können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für investive und nichtinvestive Maßnahmen und für die Förderung von Personalausgaben sind Antragsstichtage festgelegt. Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachse
ab: 27.08.2025
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
(Nds. MBl. 2025 Nr. 416)
Schlagwörter: Grundzentrum Mittelzentrum Landesentwicklung Urbanität ländliche Region Zukunftsräume
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/staerkung-von-zukunftsraeumen-in-niedersachsen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 60 % (steuerliche Förderung)
„investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch 75.000 EUR und maximal 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
- Ländliche Entwicklung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_...
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.