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Förderung von Strukturhilfen am Standort Wilhelmshaven
Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 16.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Bundes Sie als Stadt Wilhelmshaven, angrenzende Gemeinde oder anderen kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten bei Investitionen, die nach Ende der Verstromung von Steinkohle dem Strukturwandel und der Beschäftigungssicherung in der Region dienen.
Die Mittel des Bundes stehen in 3 Förderperioden zur Verfügung:
- Förderperiode 1: 2021 bis 2027,
- Förderperiode 2: 2028 bis 2033,
- Förderperiode 3: 2034 bis 2038.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur, vor allem Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
- Verkehr, vor allem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, vor allem Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Ausund Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege, vor allem Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.
Ebenfalls gefördert werden Investitionen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit einem privaten Vertragspartner als Öffentlich Private Partnerschaft (Vorabfinanzierungs-ÖPP).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowie
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen.
Sind Gewerbebetriebe beteiligt, muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Planen Sie ein Vorhaben in einer an Wilhelmshaven angrenzenden Gemeinde, muss es dem Förderzweck dienen und in Einvernehmen mit den entsprechenden Gebietskörperschaften durchgeführt werden.
- Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet:
- Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet,
- Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet,
- Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen,
- Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
- Sie müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Ihr Vorhaben durchgeführt haben und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.
Nicht gefördert werden
- bei wirtschaftsnaher Infrastruktur Investitionen für öffentliche Verkehrswege,
- Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- nicht investive Maßnahmen.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)
vom: 31.08.2022
zuletzt geändert am: 01.12.2025
Nierdersächsische Staatskanzlei
Schlagwörter: Struktwandel Energiewende Arbeitsplätze Beschäftigungssicherung Wilhelmshaven Kohleausstieg
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/strukturhilfen-wilhelmshaven.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 90 % für kommunale/steuerbegünstigte Träger.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsische Staatskanzlei
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur; Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Städtebau und Stadterneuerung; Tourismus; Verkehr
- Regionalförderung
- Öffentliche Infrastruktur
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26112 Oldenburg
Tel. +49 441 9215-400
www.arl-we.niedersachsen.de/startseite/
Weiterführende Links
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