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Förderung für Wohnen und Pflege im Alter (RL WuPiA)

Möchten Sie in Niedersachsen altersgerechte Wohnprojekte umsetzen? Das Land fördert Maßnahmen für selbstständiges Wohnen und Pflege im Quartier mit Zuschüssen von bis zu 100.000 EUR.

Quellendatum: 13.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Quartiersinfrastruktur) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Projekte planen, die das selbstständige Leben älterer Menschen im vertrauten Wohnumfeld fördern, können Sie eine Landeszuwendung erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Pflege herzustellen – als Alternative zur vollstationären Betreuung. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) entscheidet über Ihren Antrag im Namen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).

Ihr Projekt muss in Niedersachsen durchgeführt werden und durch sein Konzept besonders geeignet sein, ein Leben im häuslichen Umfeld auch bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • Sie schaffen alters- und pflegegerechte Wohnungen oder Wohngemeinschaften.
  • Sie bauen ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften auf.
  • Sie entwickeln eine alters- und pflegegerechte Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse für Beratungsleistungen erhalten, wenn diese Ihr Gesamtprojekt begleiten. Sie erhalten zudem Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, die Ihre Eigenmittel ergänzen.

Die maximale Förderung beträgt 100.000 EUR pro Vorhaben. Die Zuwendung ist auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt; bei Quartiersinfrastruktur erhalten Sie bis zu 80 %.

Beratungskosten werden mit bis zu 2.000 EUR pro Acht-Stunden-Tag (inklusive Mehrwertsteuer, Vor- und Nachbereitung) berücksichtigt. Diese Beratungskosten dürfen maximal 10 % der sonstigen förderfähigen Ausgaben betragen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 100.000 €.

Bis zu 80 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Quartiersinfrastruktur); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kommune entwickelt altersgerechte Quartiersinfrastruktur

Eine Kommune in Niedersachsen plant den Aufbau einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeldinfrastruktur in einem Quartier. Für die Maßnahme reicht sie eine Stellungnahme der Standortkommune sowie eine detaillierte Projektbeschreibung ein. Da es sich um Quartiersinfrastruktur handelt, kann sie bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, höchstens 100.000 EUR.

Verein baut ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft auf

Ein Verband in der Region Hannover möchte eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft aufbauen, um älteren Menschen ein Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Da bauliche Maßnahmen geplant sind, achtet der Verein auf die aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit und beginnt erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 EUR.

Unternehmen lässt Konzept durch Beratung begleiten

Ein Unternehmen in Niedersachsen schafft alters- und pflegegerechte Wohnungen und lässt das Gesamtprojekt durch eine externe Beratung begleiten. Die Beratungskosten werden mit bis zu 2.000 EUR pro Acht-Stunden-Tag berücksichtigt, dürfen aber höchstens 10 % der sonstigen förderfähigen Ausgaben ausmachen. Da eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, legt das Unternehmen eine De-Minimis-Erklärung vor.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durch.
  • Sie starten Ihr Projekt im jeweiligen Förderjahr.
  • Sie legen eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten vor.
  • Sie stellen sicher, dass Ihr Konzept auf das Ziel des selbstständigen Lebens im Alter ausgerichtet ist.
  • Sie reichen eine Stellungnahme der Standortkommune ein.
  • Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Sie fügen eine De-Minimis-Erklärung bei.
  • Bei baulichen Maßnahmen: Sie erfüllen die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie mit dem Vorhaben bereits begonnen haben, bevor Ihnen ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, der Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch) gelten bei Baumaßnahmen nicht als vorzeitiger Beginn. Beachten Sie jedoch, dass Sie für diese spezifischen Leistungen keine Förderung erhalten können, wenn die entsprechenden Ausgaben bereits vor der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die keine besondere Eignung (zum Beispiel bürgerschaftliches Engagement oder Demenzsensibilität) aufweisen.

Hinweise zum Verfahren

Anträge für einen Projektbeginn ab dem 01.05.2026 sind bis zum 01.04.2026 einzureichen. Die bewilligten Projekte müssen im Kalenderjahr 2026 starten.

Der regulärer Antragsstichtag für Folgejahre ist jeweils der 01.11. des Vorjahres. Frühestmöglicher Projektbeginn ist dann der 01.05. des Förderjahres.

Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsvordruck ein.
  • Fügen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten bei.
  • Legen Sie einen Ausgaben- und Finanzierungsplan vor. Nutzen Sie hierfür die Anlage 1 für investive Vorhaben oder die Anlage 2 für nicht-investive Vorhaben.
  • Reichen Sie die Stellungnahme der Standortkommune auf dem offiziellen Vordruck ein.
  • Fügen Sie einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung bei (zum Beispiel Vereinssatzung oder Handelsregisterauszug).
  • Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Legen Sie eine De-Minimis-Erklärung vor.
  • Geben Sie einen Zeitplan für die Umsetzung an.
  • Benennen Sie messbare Parameter für die Erfolgskontrolle.

Bearbeitungsdauer

Sie durchlaufen für die Bewilligung der Förderung mehrere Schritte:

  • Sie reichen Ihren Antrag inklusive aller Unterlagen bis zum Stichtag schriftlich oder elektronisch beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) ein.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen und einer festen Ansprechperson.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und klärt offene Fragen mit Ihnen.
  • Nach dem Stichtag bewertet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) alle Anträge anhand einer Matrix. Kriterien wie bürgerschaftliches Engagement oder demenzsensible Gestaltung fließen hier ein.
  • Auf Basis der Bewertung erstellt die Behörde eine Rangfolge.
  • Sobald die Rangfolge feststeht, informiert das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) Sie über das Ergebnis.
  • Bei erfolgreicher Auswahl erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Erst jetzt oder bei expliziter Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn dürfen Sie mit der Umsetzung starten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“
vom: 15.12.2025
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
? 104.3-2122-A – VORIS 83000 ?

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: altersgerecht Wohnen Pflege Senioren barrierefrei Quartiersförderung Seniorenwohnen Zuschuss WuPiA Niedersachsen Wohnen im Alter Förderung Altersgerechtes Wohnen Pflege-WG Zuschuss

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/wohnen-pflege-alter.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Quartiersinfrastruktur

„Die Zuwendung ist auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt; bei Quartiersinfrastruktur erhalten Sie bis zu 80 %.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelfall max. 50 %, 80 % nur für Wohnumfeld-/Quartiersinfrastruktur; max. 100.000 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Senioren und Pflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. +49 4131 153229
Team4SL2@ls.niedersachsen.de
soziales.niedersachsen.de/startseite/

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