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Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz (EffCheck)

Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 07.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, mit denen Sie die die Ressourceneffizienz und die Umsetzung der Abfallhierarchie verbessern.

Sie bekommen die Förderung für

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Ressourceneffizien,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung der Abfallhierarchie,
  • Beratungen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz und der Circular Economy.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 8.000 EUR. Damit können Sie bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Je Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.000 EUR förderfähig.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Unternehmen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.

Rechenbeispiel

Bei 10.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 80 % höchstens 8.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 8.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie
  • kommunale Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 „Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)“ statt.
  • Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen.
  • Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus. Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK), Referat Green Economy.

Rechtsgrundlage

Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz
vom: 07.03.2023
geändert am: 06.02.2025
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
6503-0009#2022/0001-1401 7

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Schlagwörter: Betriebsberatungen Ressourceneffizienz Materialeinsatz Wasser Emissionen Abfall Energie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/betriebsberatungen-erhoehung-ressourceneffizienz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss)

„Damit können Sie bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 80 %, max. 8.000 EUR, max. 1.000 EUR je Beratertag förderfähig.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
Ebene
Land (Rheinland-Pfalz)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beratung und Schulung
Umwelt- und Naturschutz
Beratung und Schulung
Unternehmensfinanzierung
Beratung und Schulung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel. +49 6131 16-4428
Fax +49 6131 16-2100
poststelle@mwtek.rlp.de
mwtek.rlp.de/

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