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Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 11.10.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur
- Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
- Schließung von Stoffkreisläufen,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen 20 % und
- mittlere und große Unternehmen 10 %
der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt.
Wenn Sie ein
- kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR,
- mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR
in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 %.
Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine eindeutige Förderquote.
Beispielszenarien
Kleiner Betrieb investiert in Energieeffizienz
Ein kleines Produktionsunternehmen mit Sitz in Trier plant eine Investition von mindestens 250.000 EUR zur Verringerung des Energieverbrauchs. Die Maßnahme soll die Energieeffizienz um mindestens 20 % erhöhen und wird durch einen zugelassenen Sachverständigen bestätigt. Als kleines Unternehmen kann es einen Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten erhalten, höchstens 5 Millionen EUR, wobei die ISB vorab die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach bestätigen muss.
Mittlerer Betrieb reduziert Materialeinsatz
Ein mittleres Unternehmen in Koblenz investiert mindestens 500.000 EUR in eine Anlage zur Verringerung des Materialeinsatzes und zur Schließung von Stoffkreisläufen. Der Eigenanteil an der Finanzierung beträgt mindestens 25 %, und die Maßnahme muss die Ressourceneffizienz dauerhaft um mindestens 10 % steigern. Für den Betrieb ist ein Zuschuss von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten möglich, wobei die Bewilligungsstelle über die Förderung entscheidet.
Großunternehmen investiert oberhalb der Schwelle
Ein großes Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz plant eine Investition zur Verringerung von Abwasserfrachten mit einem förderfähigen Volumen von über 10 Millionen EUR. Für den Teil oberhalb dieser Grenze wird ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt, während für den übrigen Teil bis zu 10 % gelten können. Da es sich um ein großes Unternehmen handelt, erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe unter Beachtung der Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,
- Bauhauptgewerbe,
- Einzelhandel,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,
- Campingplätze und Ferienwohnungen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,
- die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie
- die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 %) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 %) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.
- Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.
- Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
- Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Sie bekommen unter anderem keine Förderung für
- Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden,
- Grunderwerb,
- Ersatzbeschaffungen sowie
- Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtsgrundlage
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom: 29.08.2023 (8302)
in der Fassung vom: 03.06.2024
Schlagwörter: Treibhausgasemissionen Klimaschutz Anlagentechnik Gebäudehülle Prozesskälte Prozesswärme Informations- und Kommunikationstechnik Wassernutzung Abfallvermeidung Energiespeicherung Warmwasserbereitung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/effinvest.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 5 % (Zuschuss)
„Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel. +49 6131 6172-1333
beratung@isb.rlp.de
isb.rlp.de/home.html
Weiterführende Links
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