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Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)
Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 22.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune, Privatbesitzer oder -besitzerin bei der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Wälder. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten eine Förderung in folgenden von der GAK definierten Bereichen:
- mittelfristige Betriebsgutachten,
- naturnahe Waldbewirtschaftung (Vorarbeiten, Waldumbau, Waldpflege, Bodenschutzkalkung),
- Erstbewaldung – Neuanlage von Wald,
- Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald,
- forstwirtschaftliche Infrastruktur (Forstwirtschaftlicher Wegebau, Holzlagerplätze),
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Naturschutzmaßnahmen im Wald,
- Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.
Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Überwindung besonderer struktureller Nachteile in kommunalen Forstbetrieben,
- Anschubfinanzierung von Forstzweckverbänden nach § 30 Landeswaldgesetz sowie
- Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Bitte beachten Sie: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bildet bei der Vergabe der Mittel Förderschwerpunkte. Als solche gelten insbesondere die Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Maßnahmen zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur und der Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden sowie zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Dazu kann das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Fördersätze reduzieren, Fördermaßnahmen aussetzen oder einzelne Maßnahmen räumlich priorisieren.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Forstamt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als Besitzerinne oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Privater Waldbesitzer plant Waldumbau
Ein privater Waldbesitzer in der Eifel beantragt beim zuständigen Forstamt einen Zuschuss für den Waldumbau seiner Fläche. Die Maßnahme soll die naturnahe Waldbewirtschaftung verbessern. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, den Antrag stellt er vor Beginn der Arbeiten.
Kommune saniert forstwirtschaftlichen Weg
Eine Kommune in Rheinland-Pfalz besitzt Waldflächen und beantragt einen Zuschuss für den Ausbau eines forstwirtschaftlichen Weges. Damit soll die forstwirtschaftliche Infrastruktur verbessert werden, ein vom Ministerium genannter Förderschwerpunkt. Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Forstamt.
Forstzusammenschluss beantragt Anschubfinanzierung
Ein anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss in Rheinland-Pfalz stellt einen Antrag auf Förderung als Forstzweckverband nach § 30 Landeswaldgesetz. Gefördert werden kann die Anschubfinanzierung eines solchen Zusammenschlusses. Die Waldflächen der beteiligten Mitglieder müssen in Rheinland-Pfalz liegen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als Besitzerinne oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des GAK-Rahmenplans Förderbereich 5 „Forsten“ und der verschiedenen Maßnahmengruppen – mit spezifischen Einschränkungen oder Ergänzungen je nach Art Ihres Vorhabens.
- Ihre Waldfläche muss in Rheinland-Pfalz liegen und darf Ihnen nicht zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sein.
- Ihre Maßnahmen müssen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen.
Rechtsgrundlage
Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)
vom: 06.07.2021
geändert am: 20.10.2025
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Schlagwörter: Waldbesitz Mischwälder Ökosystem Waldgesundheit Klimawandel
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/foerderung-der-forstwirtschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forstwirtschaft
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz
www.wald-rlp.de/index.php?id=4349
Weiterführende Links
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