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Infrastrukturfinanzierung
Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz.
Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen in
- allgemeine Verwaltung, Bildung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung,
- Ver- und Entsorgung, Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
- Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur sowie
- Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind.
Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 25 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten finanzieren.
Ihre Anfrage zur Einholung eines Angebots richten Sie bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Gemeinde investiert in soziale Infrastruktur
Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz beantragt ein Darlehen für die Schaffung sozialer Infrastruktur. Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens 250.000 Euro und höchstens 25 Millionen Euro je Vorhaben, damit lassen sich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten finanzieren. Die Anfrage zur Einholung eines Angebots richtet die Gemeinde an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Zweckverband saniert Ver- und Entsorgungsanlagen
Ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband in Rheinland-Pfalz plant Investitionen in die Ver- und Entsorgung sowie in die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Für das Vorhaben beantragt der Zweckverband ein Darlehen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, dessen Höhe zwischen mindestens 250.000 Euro und höchstens 25 Millionen Euro je Vorhaben liegen kann. Über die Bewilligung entscheidet die ISB im Rahmen des Antragsverfahrens.
Gemeinnützige Organisation baut Kulturangebot aus
Eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rheinland-Pfalz möchte ein Vorhaben zur Kulturpflege umsetzen und beantragt dafür ein Darlehen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die Darlehenshöhe zwischen mindestens 250.000 Euro und höchstens 25 Millionen Euro je Vorhaben liegt. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies sind:
- Gebietskörperschaften,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- öffentlich-rechtliche Zweckverbände,
- Verbände aus einem oder mehreren dieser Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft,
- Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zum Erreichen folgender Finanzierungsziele beitragen:
- Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union,
- Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung,
- Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung,
- Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge,
- Ausbau transeuropäischer Netze.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsverfahren
Richtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Januar 2022.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Vergabe von Finanzierungen für Infrastrukturmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
Stand: Januar 2022
1. Zweck der Finanzierung
Das Programm „Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz fördern. Hierdurch wird auch der Abbau des kommunalen Investitionsstaus und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land unterstützt.
2. Adressaten der Finanzierung
Die Finanzierung richtet sich an Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz:
- Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Öffentlich-rechtliche Zweckverbände
- Verbände, die aus einem oder mehreren dieser Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts bestehen
- Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
3. Art und Voraussetzung
3.1. Gefördert werden Investitionen in Rheinland-Pfalz, insbesondere Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, der Bildung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung, der Ver- und Entsorgung, der Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, die Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur, sowie Investitionen in Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind.
3.2. Das Vorhaben trägt zum Erreichen folgender Finanzierungsziele bei:
- Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union
- Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung
- Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung
- Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge
- Ausbau transeuropäischer Netze
3.3. Die Förderung erfolgt i.d.R. durch Kredite, die entweder durch die ISB direkt oder von der ISB als Teil eines Kreditkonsortiums vergeben werden. Andere Finanzierungsformen – wie z.B. Forfaitierung von Forderungen – sind möglich.
3.4. Die Konditionen orientieren sich am Grad der Verflechtung mit der/den Gebietskörperschaft/en oder dem/den Projektträger/n sowie der konkreten Besicherung des Vorhabens.
3.5. Die Laufzeit der Finanzierung beträgt bis zu 30 Jahre.
3.6 Die Finanzierung kann 100% der Gesamtkosten des Vorhabens betragen. Laufzeiten und Tilgungsvarianten können projektbezogen strukturiert werden.
3.7. Die Finanzierung ist banküblich, i.d.R. durch Kommunalbürgschaft, zu besichern.
3.8. Kreditengagements der ISB für Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
3.9. Die ISB und solche Institutionen, gegenüber denen die ISB aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, können jederzeit die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bzw. Finanzierungsnehmers prüfen und erhalten vom Kreditnehmer bzw. Finanzierungsnehmer entsprechende Unterlagen bzw. Auskünfte.
4. Antragstellung
Die ISB wird auf Anfrage ein Angebot für den Abschluss eines Finanzierungsvertrages unterbreiten.
5. Auf die Gewährung einer Finanzierung durch die ISB besteht kein Anspruch.
6. Weitere Einzelheiten sind in den jeweiligen Angebotsannahmen zu regeln.
Schlagwörter: Regionalentwicklung nachhaltig soziale Infrastruktur Kulturpflege Verwaltung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/infrastrukturfinanzierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 25 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten finanzieren.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, korrigiert – 100 % ist Darlehens-Finanzierungsanteil der ISB, kein Zuschuss (Teaser spricht fälschlich von Zuschuss).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt; Gesundheit und Soziales; Kultur; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel. 06131 61721333
isb-kommunalkredite@isb.rlp.de
isb.rlp.de/home.html
Weiterführende Links
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