Programme · Land · Rheinland-Pfalz
Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch Weiterbildung
Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“.
Sie bekommen die Förderung für
- Deutschkurse für Erwachsene, die Deutsch als Zweitsprache erlernen und durch die Teilnahme an den Kursen auch persönlich, kulturell, beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden,
- Kosten für eine gemeinschaftliche kursbegleitende Kinderbetreuung, sofern die Betreuung der Kinder der Kursteilnehmenden während der Präsenzunterrichtszeit nicht durch eine Kindertagesstätte oder eine Schule erfolgen kann, sowie
- sozialpädagogische Begleitung der Kursteilnehmenden, sofern entsprechender Bedarf besteht.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden.
Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) pauschal mit 99 EUR (A2), 110 EUR (B1), 176 EUR (B2) bzw. 198 EUR (C1) pro Person bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowie sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte
- Volkshochschulen und
- Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen,
- andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowie
- sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten. Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive.
- Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen.
- Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1.
- Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen. Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht.
- Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 % des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt.
- Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt.
- Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten betragen.
- Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen. Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich.
- Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an.
- An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Ihre Zahl sollte bei Kursbeginn die Hälfte der Gruppengröße möglichst nicht übersteigen.
Hinweise zum Verfahren
Reichen Sie bitte Ihren Antrag jährlich bis zum 30.01. eines Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.
Rechtsgrundlage
Förderkriterien 2026 der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“
vom: 01.01.2026
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz
Schlagwörter: Ausbildung Weiterbildung Sprachbildung Zuschüsse Integration Zuwanderer Sprachkurs
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/integration-von-menschen-mit-migrationshintergrund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland Pfalz
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel. +49 (651) 9494-0
Fax +49 (651) 9494-170
poststelle@add.rlp.de
add.rlp.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.