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ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder Ihr Wohneigentum modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 100.000 bekommen.
Quellendatum: 13.04.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum Universell Sie als Privatperson bei der Schaffung oder Modernisierung von Wohneigentum. Im Unterschied zur sozialen Wohnraumförderung müssen Sie keine Wohnflächenobergrenzen oder Einkommensgrenzen einhalten.
Sie bekommen die Förderung für
- den Neubau,
- den Ankauf, Herauszahlungsansprüche oder
- Modernisierungsmaßnahmen einer Bestandsimmobilie.
Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 100.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Antragsportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine eindeutige Förderquote.
Beispielszenarien
Familie baut Eigenheim in Rheinland-Pfalz
Ein Ehepaar mit unbefristetem Arbeitsverhältnis plant den Neubau eines Einfamilienhauses in Rheinland-Pfalz, das die Familie selbst bewohnen will. Da ein weiterer Finanzierungspartner eingebunden ist und ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten vorhanden ist, beantragt das Paar vor Maßnahmebeginn elektronisch ein Darlehen von bis zu EUR 100.000 bei der ISB.
Modernisierung einer bestehenden Wohnimmobilie
Eine Einzelperson mit langjährigem unbefristetem Arbeitsverhältnis möchte ihre selbstgenutzte Bestandsimmobilie modernisieren. Sie stellt den Antrag über das Antragsportal, bevor die Arbeiten beginnen, und bringt einen Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten sowie einen weiteren Finanzierungspartner ein. Das Darlehen liegt zwischen EUR 25.000 und EUR 100.000, die Entscheidung trifft die ISB.
Ferienwohnung ist von der Förderung ausgeschlossen
Eine Partnerin und ihr Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft möchten eine Ferienwohnung an der Mosel kaufen. Da Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sowie deren Modernisierung nicht gefördert werden, kommt für dieses Vorhaben kein ISB-Darlehen Wohneigentum Universell in Betracht.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpt:
- Ihr Wohnobjekt liegt in Rheinland-Pfalz.
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen müssen die geförderte Wohnimmobilie selbst nutzen.
- Sie oder Ihre Partnerin und Ihr Partner haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens 6 Monaten besteht.
- Sie erbringen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.
- Im Fall von Herauszahlungsansprüchen: Wenn Sie diejenige Person sind, die die Herauszahlungsansprüche zu leisten hat, müssen Sie das Wohneigentum bereits oder künftig selbst nutzen.
- Sie haben einen weiteren Finanzierungspartner in die Finanzierung des Vorhabens eingebunden.
Sie bekommen kein Darlehen für
- Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen solcher Immobilien,
- bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen.
Antragsverfahren
Richtlinie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vom 1. April 2022.
Rechtsgrundlage
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710)
Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand: 1. April 2022
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung oder Modernisierung von Wohneigentum in Rheinland-Pfalz gemäß nachfolgender Richtlinie. Mit diesem Programm wird eine Fördermaßnahme im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus im Rahmen der Aufgaben der ISB gemäß § 9 Abs. 1 Nr.3 ISBLG bzw. § 3 Abs. 1 lit c. der Satzung im staatlichen Auftrag umgesetzt. Es soll ein Beitrag dazu geleistet werden, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, hinzu kommt der Aspekt der Altersvorsorge.
1. Antragstellende
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, die Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer modernisieren möchten. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit können das ISB-Darlehen beantragen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis vorlegen können oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind.
2. Finanzierungsvoraussetzungen
Finanziert wird der Ankauf, der Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum in Rheinland-Pfalz, der zur Selbstnutzung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller und deren oder dessen Haushaltsangehörige bestimmt ist. Ebenso können Herauszahlungsansprüche finanziert werden, sofern die Person, die die Herauszahlungsansprüche zu leisten hat, das Wohneigentum bereits oder künftig selbst nutzt.
3. Verwendungszweck
Finanziert werden kann
3.1 der Neubau,
3.2 der Ankauf, Herauszahlungsansprüche
3.3 und die Modernisierungsmaßnahme einer Bestandsimmobilie.
Nicht finanziert werden Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen solcher Immobilien.
Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen.
4. Kombination mit anderen Förder- und Finanzierungsprogrammen
Im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens ist eine Kombination des ISB-Darlehens Wohneigentum Universell mit Förderprogrammen des Bundes bzw. der KfW möglich. Eine Kombination mit den Produkten der sozialen Wohnraumförderung für das gleiche Objekt ist nicht möglich. Ebenso kann keine Förderung durch das ISB-Darlehen Universell erfolgen, wenn noch eine Finanzierung des Objektes aus einem Wohneigentumsprogramm der sozialen Wohnraumförderung besteht.
5. Darlehensbetrag
Der Finanzierungsanteil durch das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 100.000 EUR. Es handelt sich um ein Direktdarlehen an den Endkunden, der Finanzierungsanteil der ISB darf jedoch immer nur einen Co-Finanzierungsanteil zu einem oder mehreren anderen Fremdmittelkredit(en) von Seiten Kreditinstituten/Versicherungen darstellen. Der Eigenkapitalanteil muss mindestens 10% der Gesamtkosten betragen. Alternativ können Eigenkapitalersatzdarlehen berücksichtigt werden.
Bei der Festlegung des Finanzierungsbedarfs werden die Gesamtkosten der Maßnahme zu Grunde gelegt, diese sind wie folgt definiert:
5.1 bei Maßnahmen nach Nr. 3.1 die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten nach § 5 der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614). Sollten Abrisskosten entstehen, so können diese mit einbezogen werden.
5.2 bei Maßnahmen nach Nr. 3.2 der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten (ggf. Makler, Notar, Grunderwerbsteuer). Bei Herauszahlungsansprüchen die Höhe der Herauszahlungsansprüche.
5.3 Bei Modernisierungsmaßnahmen nach Nr. 3.4 werden die durch die Kostenvoranschläge belegten Investitionskosten zur Festlegung des ISB-Darlehens herangezogen.
Entsprechende Nachweise, ggf. durch Bestätigung des Architekten oder durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfs, sind bei Antragstellung einzureichen. Selbsthilfe kann erbracht werden, kann aber nicht als Eigenkapital angesetzt werden.
6. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt
- bei Neubau: 50% bei Baubeginn und 50% bei Fertigstellung des Rohbaus, eine Finanzierung nur des Grundstücks ist ausgeschlossen
- bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises,
- bei Modernisierungsvorhaben: 50% im Voraus und 50% nach Erreichen der Hälfte der Gesamtkosten.
7. Zinsfestschreibung
Die möglichen Zinsfestschreibungen betragen:
- 10 Jahre
- 15 Jahre
- 20 Jahre
8. Zinssatz
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die Zinsfestschreibung erfolgt für die Dauer der Zinsbindung. Die Zinssatzfestlegung erfolgt am Tag der Darlehenszusage. Die aktuellen Konditionen werden auf der Homepage der ISB www.isb.rlp.de ausgewiesen. Die Zinsfestschreibung entspricht der gewählten Darlehenslaufzeitvariante.
9. Tilgung
Die Tilgung beträgt 2,5% p.a. Bei Kreditnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Tilgung 4% p.a.. Es besteht die Möglichkeit, 10% p.a. an Sondertilgung zu leisten. Sondertilgungen sind nur zum Monatsultimo möglich.
Die ISB behält sich vor, den Tilgungssatz im Einzelfall anzupassen.
10. Zins- und Tilgungsleistungen
Die Berechnung erfolgt nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode (30/360-Methode). Die Zins- und Tilgungsleistungen in Form einer Annuität sind zum jeweiligen Ultimo eines jeden Monats fällig. Außerplanmäßige Tilgungen des ausstehenden Kreditbetrages, die über die in Nr. 9 genannten 10% hinausgehen, sind während der Zinsfestschreibung durch den Endkreditnehmer gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr zulässig.
11. Verwaltungsgebühr
Die ISB erhebt einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1% des Darlehensbetrages. Diese wird bei der ersten Auszahlung des Darlehens einbehalten. Die Erhebung erfolgt auch, wenn das Darlehen nicht zur Auszahlung kommt. Bei Ablehnung erfolgt keine Erhebung.
12. Bereitstellung/Bereitstellungszinsen
Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 5 Monate nach der Förderzusage. Bei Neubauten 11 Monate nach der Förderzusage.
13. Antragstellung
Das Antragsformular für dieses Darlehen findet sich auf der Homepage der ISB: www.isb.rlp.de.
14. Fristwahrung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang des Antrags bei der ISB) darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. In Ankaufsfällen und in Fällen des Ersterwerbs vom Bauträger darf der notarielle Vertrag nicht länger als zwei Monate zurückliegen (Eingang des Antrags bei der ISB). Bei Baumaßnahmen gelten die Planung, Baureifmachung von Grundstücken und der Bauantrag nicht als Beginn des Vorhabens.
15. Sicherheiten
Das ISB-Darlehen wird durch eine sofort vollstreckbare Grundschuld an dem zu finanzierenden Objekt im Rang nach dem mitfinanzierenden Institut abgesichert. Eine gemeinsame Grundschuld ist ausgeschlossen. Zudem ist die Grundschulderklärung nach Vordruck vom Vorranggläubiger abzugeben.
16. Verwendungsnachweis
Die dem Endkreditnehmer gewährten Darlehensmittel dürfen nur für das im Darlehensangebot aufgeführte Vorhaben entsprechend dem dort angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Bei Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben ist die ISB zeitnah zu informieren. Die ISB behält sich vor, die Umsetzung der finanzierten Maßnahme und die damit verbundenen Kosten zu überprüfen.
17. Prolongation
Die ISB wird rechtzeitig vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot zur Fortsetzung des Darlehens zu den dann gültigen Konditionen unterbreiten, wenn die Voraussetzungen zur Fortführung des Darlehens vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des ISB-Darlehens Universell besteht nicht.
Diese Richtlinie gilt für Darlehensanträge ab dem 01.04.2022.
Schlagwörter: Privathaushalt Paare Eltern Wohnung Haus kaufen modernisieren Wohneigentum Altersvorsorge Wohnungsmarkt Herauszahlungsanspruch
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/isb-darlehen-wohneigentum-universell.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 1 % (Darlehen)
„Die ISB erhebt einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1% des Darlehensbetrages.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel. 06131 61721991
Fax 06131 61721899
wohnraum@isb.rlp.de
isb.rlp.de/de/wohnraum
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