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Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen
Ziel und Gegenstand
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen bei der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylbegehrende.
Gefördert werden
- Herrichtung von vorhandenen Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen,
- Herrichtung überlassener Bundes- und Landesliegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen,
- Ankauf von Wohngebäuden „Privater“ für die Nutzung durch Flüchtlinge,
- Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie
- erneute Herrichtung von Wohneinheiten für Flüchtlinge.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände in Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Mit der Maßnahme darf nicht vor dem 3. Februar 2015 begonnen worden sein.
Umschuldungen von Krediten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Mindestkreditbetrag beläuft sich auf 100.000 EUR.
Der Zinssatz beträgt 0% p.a. (die Verbilligung erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz) für die ersten drei Jahre der Laufzeit.
Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten. Die Antragsvordrucke und weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.
Quelle
Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Oktober 2015; Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 24. Februar 2016.
Wichtige Hinweise
Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen weitere Mittel über das Kreditprogramm für Investitionen zur Instandsetzung, Modernisierung und Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung. Das Kreditvolumen für die zweckgebundenen Kommunalkredite wurde aufgrund starker Nachfrage von 40 Mio. EUR auf 60 Mio. EUR aufgestockt. Gestartet war das Programm im Februar 2015 mit 20 Mio. EUR.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/kommunalkredite-unterbringung-von-fluechtlingen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Integration
- Infrastruktur
- Gesundheit und Soziales
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Soziale Wohnraumförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel. 06131 61721333
Fax 06131 61721199
isb-kommunalkredite@isb.rlp.de
isb.rlp.de/home.html
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.