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Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund

Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Projekte der gleichberechtigten Teilhabe, zur interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen sowie die Betreuung und Begleitung von Geflüchteten,
  • oben genannte Projekte und Maßnahmen, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten, sowie
  • Kleinstprojekte vor Ort.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Träger der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen, sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich, Kommunen sowie sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Träger der Wohlfahrtsverbände,
  • Migrantenselbstorganisationen,
  • sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich,
  • Kommunen sowie
  • sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,

die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet.
  • Bei Kleinstförderungen sollten die Zielgruppen gleichermaßen Zugewanderte und Einheimische sein.
  • Bei Kleinstförderungen beträgt die Maximalfördersumme 500 EUR pro Antrag.
  • Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen.
  • Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Ministerium.

Hinweise zum Verfahren

Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.

Rechtsgrundlage

Kriterien zur Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Weblink zu den Förderkriterien (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Integrationsförderung Investitionsförderung Landesintegrationskonzept Organisationsentwicklung Weiterbildung Mitarbeiter

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/menschen-mit-migrationshintergrund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – 7 % der Gesamtkosten ist förderfähige Kostenpauschale, keine Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
Ebene
Land (Rheinland-Pfalz)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Integration

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3–5
55116 Mainz
Tel. 06131 160
Fax 06131 163595
poststelle@mdi.rlp.de
mdi.rlp.de/

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