Programme · Land · Rheinland-Pfalz
Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.
Sie erhalten eine Förderung für
- Projekte der gleichberechtigten Teilhabe, zur interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen sowie die Betreuung und Begleitung von Geflüchteten,
- oben genannte Projekte und Maßnahmen, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten, sowie
- Kleinstprojekte vor Ort.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Träger der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen, sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich, Kommunen sowie sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Träger der Wohlfahrtsverbände,
- Migrantenselbstorganisationen,
- sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich,
- Kommunen sowie
- sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet.
- Bei Kleinstförderungen sollten die Zielgruppen gleichermaßen Zugewanderte und Einheimische sein.
- Bei Kleinstförderungen beträgt die Maximalfördersumme 500 EUR pro Antrag.
- Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Ministerium.
Hinweise zum Verfahren
Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.
Rechtsgrundlage
Kriterien zur Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Schlagwörter: Integrationsförderung Investitionsförderung Landesintegrationskonzept Organisationsentwicklung Weiterbildung Mitarbeiter
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/menschen-mit-migrationshintergrund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – 7 % der Gesamtkosten ist förderfähige Kostenpauschale, keine Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3–5
55116 Mainz
Tel. 06131 160
Fax 06131 163595
poststelle@mdi.rlp.de
mdi.rlp.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.