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Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck
Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck).
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.
Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert.
Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (1.500 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Beschäftigte plant berufsbezogene Weiterbildung
Eine abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz möchte eine Weiterbildung bei einem akkreditierten Bildungsträger absolvieren, die einen Bezug zu ihrem ausgeübten Beruf hat. Sie stellt spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das EDV-Begleitsystem Eureka RLP Plus einen Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.
Umorientierung statt bisherigem Berufsfeld
Ein Beschäftigter mit Arbeitsort in Rheinland-Pfalz will sich beruflich neu orientieren und beantragt dafür den QualiScheck, da auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung als berufsbezogen gelten. Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten werden dabei nicht bezuschusst, und die Gesamtkosten müssen über der Bagatellgrenze von 100,00 EUR liegen. Nach Abschluss reicht er innerhalb von 2 Monaten den Erstattungsantrag samt Teilnahmezertifikat über das EDV-Begleitsystem ein.
Nicht förderfähig: betriebliche Weiterbildung des Arbeitgebers
Eine Beschäftigte in Rheinland-Pfalz nimmt an einer vom Arbeitgeber organisierten betrieblichen Weiterbildungsmaßnahme teil. Für diese Maßnahme kann sie den QualiScheck nicht beantragen, da betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin von der Förderung ausgeschlossen sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Bildungsträger Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muss offiziell akkreditiert sein.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss einen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und zur Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen beitragen.
- Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
- Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten beziehungsweise Weiterbildungen von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
- Sie müssen die Bildungsmaßnahme bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF+ 2021–2027 vollständig abgeschlossen haben.
- Sie können den QualiScheck nicht beantragen, wenn Sie
- eine allgemeinbildende Schule besuchen,
- eine Erstausbildung absolvieren oder
- für ein Erststudium eingeschrieben sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Nichterwerbstätige,
- betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin,
- Weiterbildungen, zu denen Sie sich bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet haben oder die Sie vor Übersendung des vollständigen Antrags bereits begonnen haben,
- Ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie
- unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
Hinweise zum Verfahren
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDV Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein.
Rechtsgrundlage
Rahmenbedingungen für den Förderansatz „QualiScheck“
Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Rheinland-Pfalz
Förderperiode 2021–2027
Stand: 03.12.2024
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Weblink zu den Rahmenbedingungen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Berufliche Weiterbildung Bildungsgutschein Zuschüsse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/qualischeck-foerderung-beruflicher-weiterbildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 60 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildung von Arbeitnehmern
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97–101
55118 Mainz
Tel. +49 6131 967-149
info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
lsjv.rlp.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.