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Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021 – 2027)
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 09.05.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung),
- Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern,
- Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs),
- technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen),
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig)
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer (Vorhaben zur Nutzbarmachung von Wissen und Technologien aus der Forschung rheinland-pfälzischer staatlicher Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften für die Wirtschaft)
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/Inwertsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (Weiterentwicklung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zum Zweck einer nachgelagerten wirtschaftlichen Verwertung, zum Beispiel Verkauf, Lizenzierung oder Ausgründung)
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 % und in Übergangsregionen höchstens 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen.
Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Projekt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Rheinland-Pfalz.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 50 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,
- technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz,
- Technologiezentren in den Oberzentren des Landes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:
- Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP),
- wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe,
- Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder,
- Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.
- Je nach der Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE-Kundenportal 2021 – 2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021–2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation)
vom 21.10.2025
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit
Schlagwörter: RIS3.RP Forschungsinfrastrukturen Innovationen Wissenstransfer Technologietransfer Netwerke Cluster Gründungsinfrastruktur
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/staerkung-forschung-tech-entwicklung-innovation.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
„Die Förderung erfolgt bei gemeinnützigen Einrichtungen und Hochschulen in Höhe von bis zu 100 v.H. der förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Hauptzielgruppe gemeinnützige Einrichtungen/Hochschulen bis 100 %; Clustermanagement 50 %, ein Modul 80 %; Kurzzusammenfassung nennt nur EFRE-Anteil.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
- Ebene
- Land (Rheinland-Pfalz)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen); Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Forschung und Entwicklung; Kooperationen und Netzwerke
- Infrastruktur
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel. +49 6131 6172-1333
beratung@isb.rlp.de
isb.rlp.de/home.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.