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Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Saarland Ihre schwache Eigenkapitalbasis erweitern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Quellendatum: 11.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerin und Unternehmensnachfolger oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie nur wenig Eigenkapital vorweisen können. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Damit können Sie Ihren Investitionsbedarf und/oder Ihren Betriebsmittelbedarf mitfinanzieren.

Sie erhalten die Förderung als Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000.

Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag dann an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) weiter.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen, auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Existenzgründer erweitert Eigenkapitalbasis

Ein Existenzgründer im Saarland plant die Aufnahme eines Gewerbes und verfügt nur über wenig Eigenkapital. Über seine Hausbank beantragt er eine Beteiligung der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Höhe von 30.000 bis 100.000 Euro zur Mitfinanzierung seines Investitionsbedarfs. Die Laufzeit der Beteiligung kann bis zu 10 Jahre betragen.

KMU finanziert Betriebsmittel über Beteiligung

Ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Saarland möchte seine Finanzierungsrelationen verbessern und Betriebsmittel absichern. Es stellt vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank einen Antrag auf Beteiligungskapital der KBG. Über die Bewilligung entscheidet die Kapitalbeteiligungsgesellschaft.

Unternehmensnachfolge mit Beteiligungskapital gestützt

Ein Unternehmensnachfolger übernimmt einen Betrieb im Saarland und benötigt zusätzliche Eigenkapitalmittel für die Investitionsfinanzierung. Nicht gefördert werden dabei Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über die Hausbank an die KBG weitergeleitet.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen, auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine Erweiterung Ihrer Eigenkapitalbasis handeln, die zur Verbesserung Ihrer Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere bei Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen, beiträgt.
  • Beteiligungen, die der Sanierung Ihres Unternehmens oder nur der Konsolidierung Ihrer Finanzierungsverhältnisse dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Merkblatt der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand Dezember 2019; Informationen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand November 2023.

Rechtsgrundlage

Beteiligungsprogramm der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen

Merkblatt-Stand: Dezember 2019

Wer kann Anträge stellen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen (1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

Was wird mitfinanziert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

In welchem Umfang kann finanziert werden?

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: 30.000 EUR und Höchstbetrag: 100.000 EUR

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100% der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

Wie sind die Konditionen?

Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen und einer cash-flow-abhängigen Vergütung zusammen und ist wie folgt gestaffelt:

Jahr 1–3: 3,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Jahr 4–7: 5,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Jahr 8–10: 7,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig

Die Zahlung der Entgelte erfolgt vierteljährlich im Voraus.

Am Ende der Laufzeit wird eine Endvergütung von mindestens 5,00% p.a. auf die ursprüngliche Beteiligungshöhe für jedes angefangene Beteiligungsjahr ermittelt, wobei jedoch die während der Laufzeit der Beteiligung gezahlten Entgelte auf die Endvergütung angerechnet werden.

Die Beteiligungsmittel werden zu 100% ausgezahlt.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt einmalig 0,5% des Beteiligungsbetrages. Sie wird bei Antragstellung in Rechnung gestellt.

Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?

Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei, danach ist die Rückführung in vier Jahresraten vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sind in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung möglich.

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung der Beteiligung ist ausgeschlossen.

Sind Sicherheiten zu stellen?

Sicherheiten sind nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar.

Der Unternehmer bzw. die maßgeblichen Gesellschafter des Unternehmens sollen sich anteilig am unternehmerischen Risiko beteiligen (z.B. durch Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung, Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt auf einem KBG-Antragsvordruck über die Hausbank bei der SIKB. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, die der KBG einen Überblick über das Unternehmen auf die handelnden Personen sowie die derzeitige und geplante Wirtschaftlichkeit verschaffen. Der Antragsvordruck steht unter http://www.kbg-saar.de zum Download bereit.

Subventionshinweis

Mit Beteiligungen aus diesem Programm ist keine Subvention verbunden.

(1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Schlagwörter: Beteiligung Saarland Existenzgründung KMU Unternehmensnachfolge

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/beteiligung-kbg-kmu.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Beteiligung
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
Saarbrücken
Tel. (06 81) 30 33-0
Fax (06 81) 30 33-1 00
info@kbg-saar.de
kbg-saar.de/

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