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Förderung für zusätzliche Betreuungsplätze und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie als Träger in zusätzliche Betreuungsplätze in Ihrer Kindertageseinrichtung beziehungsweise in der Kindertagespflege oder in die Sanierung Ihrer Kindertageseinrichtung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 11.11.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie als Träger bei Ihren Investitionen in den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze wie Ersatzneubauten, Neubauten, Ausbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Erwerb eines Gebäudes, kurzfristige Anmietungen von Räumlichkeiten, dauerhafte Anmietungen als Ersatz für eine Investitionsmaßnahme, Erwerb geeigneter Grundstücke,
  • notwendige substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel der Gebäudehülle wie Dach, Fassade, Fenster, Außentüren oder Maßnahmen des Brandschutzes und der Unfall-/Gesundheitsprävention,
  • Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen.

Ausstattungsinvestitionen können nur von Personen beantragt werden, die im Besitz einer mindestens noch 3 Jahre gültigen Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Förderkriterium der Zusätzlichkeit erfüllen Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
  • Ihr Investitionsvorhaben muss in der zwischen den Jugendhilfeträgern und dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmten Entwicklungsplanung enthalten sein.
  • Ihre Ausstattungsinvestitionen müssen der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagespflege dienen.
  • Sie halten im Bereich der Kindertageseinrichtungen die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen ein.
  • Sie stellen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicher.

Ablauf

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat E1 (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung von Investitionen, Grund und Boden und Mieten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen (Richtlinien zum 3. Landesprogramm)
vom: 20.10.2023
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Weblink für Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Ausstatttung Ersatzneubau Neubau Ausbau Umbau Sanierungsmaßnahmen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/betreuungsplaetze-sanierungsmassnahmen-kita.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Bildung und Kultur
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-00
Fax +49 681 501-87500
poststelle@bildung.saarland.de
www.saarland.de/mbk/DE/home

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