Programme · Land · Saarland

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft bei Investitionen in die Modernisierung und Sanierung Ihres Wohnungsbestands.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Modernisierungsmaßnahmen,
  • energetische Maßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen,
  • Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Die Kreditvergabe erfolgt unter Einbindung der Verwalterin oder des Verwalters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. (Satz aus dem Programmtext)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Energetische Sanierung einer Wohnanlage im Saarland

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Saarbrücken plant eine energetische Sanierung, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 führen soll. Die Verwalterin beantragt für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Darlehen bei der Saarländischen Investitionskreditbank, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Die Maßnahme wurde zuvor von den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern mit Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA beschlossen.

Barrierearmer Umbau eines Mehrfamilienhauses

Ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer saarländischen Gemeinde stellt den Antrag auf ein Darlehen für den barrierearmen Umbau des Wohnungsbestands. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt ist und die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine ausreichende Bonität verfügt. Der Antrag wird vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG eingereicht.

Modernisierung mit Einbindung eines Sachverständigen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Saarland plant Modernisierungsmaßnahmen an einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie. Die Verwalterin lässt die geplante energetische Sanierung von einer Energieberaterin bestätigen, wie es die Förderbedingungen vorsehen. Anschließend wird der Antrag auf das Darlehen bei der Saarländischen Investitionskreditbank gestellt, wobei die aktuellen Mindestanforderungen der KfW-Programme eingehalten werden müssen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen müssen an grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland durchgeführt werden.
  • Als Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen Sie über eine ausreichende Bonität.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.
  • Für die zu finanzierende Maßnahme und die zu stellenden Sicherheiten müssen entsprechende Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer vorliegen. Diese Beschlüsse müssen mit einer Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA erfolgen.
  • Geplante energetische Sanierungen lassen Sie von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen (zum Beispiel eine Energieberaterin und ein Energieberater oder eine Architektin und ein Architekt) bestätigen.
  • Wenn Ihre Maßnahmen von der KfW gefördert werden, müssen die aktuellen Mindestanforderungen der KfW-Programme erfüllt werden.

Antragsverfahren

Merkblatt der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand November 2022; Informationen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Juni 2023.

Rechtsgrundlage

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Stand: November 2022

Die Saarländische Investitionskreditbank AG bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite für die Modernisierung, die energieeffiziente Sanierung sowie altersgerechte Umbauten an. Die Kreditvergabe erfolgt unter Einbindung des Verwalters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten damit einen gesicherten und transparenten Zugang zu den Förderkrediten der KfW und der SIKB.

Durch die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften unterstützt die Saarländische Investitionskreditbank sowohl den Klimaschutz wie auch Maßnahmen, die aufgrund des demographischen Wandels erforderlich sein werden.

Wer kann Anträge stellen?

Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften

Was wird gefördert?

Modernisierung / Sanierung von grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland

  • Alle Modernisierungsmaßnahmen rund um Ihr Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Finanziert werden auch, gemäß den technischen Mindestanforderungen der KfW, alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
  • Ebenso Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen je Wohnungseigentümergemeinschaft ohne grundpfandrechtliche Besicherung. Wir empfehlen vor Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über zur Finanzierung anstehenden Investitionsmaßnahmen einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • bei durch KfW-Programme geförderten Maßnahmen müssen die aktuellen Anforderungen der KfWProgramme erfüllt werden
  • Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss über eine ausreichende Bonität verfügen
  • Sicherstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme
  • Die Laufzeit des Darlehens soll nicht länger als 15 Jahre sein
  • Die Rückzahlung des Darlehens ist durch die Aufnahme einer entsprechenden Position im Wirtschaftsplan sicherzustellen
  • Für die zu finanzierende Maßnahme muss ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegen (Beschluss mit 2/3 Mehrheit und 50% der MEA)*.
  • Für die zu stellenden Sicherheiten muss ebenfalls ein entsprechender Beschluss durch die Wohnungseigentümer gefasst werden (Beschluss mit 2/3 Mehrheit und 50% der MEA)*.
  • Die Verwalterbestellung muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre fortbestehen
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Geplante energetische Sanierungen sind von einem Sachverständigen (z.B. Energieberater, Architekt) zu bestätigen. Wir empfehlen vor Sanierung sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen.

Welche Unterlagen werden im Antragsverfahren benötigt?

Die benötigten Unterlagen können Sie dem Kreditantragsformular entnehmen, welches sie auch im Internet unter www.sikb.de finden.

Für nähere Erläuterungen und Rückfragen steht Ihnen das Team Wohnbau gerne zur Verfügung.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an

  • Miteigentumsanteilen von Eigentümern, die bereits eine Förderung für dieses Vorhaben beantragt bzw. erhalten haben

Welche Vorteile hat das Programm?

  • die Finanzierung der geplanten Modernisierung- bzw. Sanierungsmaßnahme wird ermöglicht
  • organisierte und strukturierte Antragstellung durch Direktantragstellung bei SIKB
  • langwierige Investitionsentscheidungen einer WEG werden vereinfacht
  • zinsgünstige Fördermittel können in Anspruch genommen werden
  • die Förderdarlehen werden ohne Grundschuldeintragung zugesagt
  • die Modernisierung kann zügig gestartet werden
  • der Wert der Immobilie erhöht sich

Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen entsprechen denen der KfW aus den jeweiligen Programmen bzw. sind tagesaktuell für die SIKB-Darlehen bei uns zu erfragen.

Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr.

Wie erfolgt die Tilgung?

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleichbleibenden Annuitäten (Zins- und Tilgungszahlung) nach einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge auf Gewährung eines Kredites aus dem Programm der SIKB WEG-Finanzierung sind vor Beginn der Maßnahme auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der SIKB einzureichen.

Hilfestellung und Informationen zu den Kreditprogrammen erhalten Sie beim Team Wohnbau der SIKB unter der Telefonnummer 0681 – 30 33 333.

Über die Gewährung des Darlehens und die Einhaltung der Förderkriterien entscheidet neben der SIKB bei KfW-Krediten die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Über die Art und Höhe der Sicherheiten wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich sind jedoch folgende Sicherheiten zu stellen:

  • Verpfändung eines Betrages aus den Rücklagenkonten von mind. 10% des Darlehensbetrages für die Darlehenslaufzeit
  • Abtretung der derzeitigen und künftigen Hausgeldforderungen (Abtretung der Forderung der Eigentümergemeinschaft auf Vorschussleistungen entsprechend der beschlossenen Wirtschaftspläne gegenüber den Wohnungseigentümern für die Jahre der Darlehenslaufzeit)

Wie ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen?

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Formulare der KfW nebst Einreichung der Rechnungen zu belegen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Kreditmittel?

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung des Darlehens besteht nicht.

                        

* Gerne stellen wir Ihnen einen entsprechenden Musterbeschluss zur Verfügung

Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Darlehen Eigentümergemeinschaft altersgerecht energetisch

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/finanzierung-von-wohnungseigentuemergemeinschaften.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. 0681 3033333
Fax 0681 30335444
wohnungsbau@sikb.de
www.sikb.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten