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Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland Ihre Eigenkapitalbasis erweitern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 70 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft
Kurzzusammenfassung
Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, wenn Sie zu wenig Eigenkapital haben.
Es werden unter anderem Investitionen und/oder Betriebsmittel im Rahmen folgender Vorhaben mitfinanziert:
- Unternehmenswachstum, Rationalisierungen oder Umstellungen bei Strukturwandel,
- Existenzgründungen,
- Unternehmensnachfolgen sowie
- Innovationsprojekte, zum Beispiel Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte.
Sie erhalten die Förderung in Form einer Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 1 Million.
Die Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital nicht übersteigen.
Die Beteiligungsvergabe an Sie erfolgt in Verbindung mit einer Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Saarland GmbH in Höhe von 70 Prozent des Beteiligungsbetrags.
Die Laufzeit beträgt normalerweise bis zu 10 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH weiter.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 70 % absichern, also höchstens 70.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit der Förderung muss sich Ihre Eigenkapitalbasis erweitern.
- Als Unternehmerin und Unternehmer oder Gesellschafterin und Gesellschafter Ihres Unternehmens sollten Sie sich angemessen am unternehmerischen Risiko beteiligen beziehungsweise Sicherheiten stellen. Dies können Sie zum Beispiel durch Folgendes tun: Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung und Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie.
Antragsverfahren
Merkblatt der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand Januar 2019; Informationen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG), Stand November 2023.
Rechtsgrundlage
Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland
Merkblatt Stand: Januar 2019
Wen fördern wir?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland
Was fördern wir?
Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:
Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel
Existenzgründungen
Unternehmensnachfolgen
Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
In welchem Umfang fördern wir?
Beteiligungsbetrag:
Bis zu 1.000.000 EUR, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts-und Darlehensbelassungserklärung berücksichtigt werden.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.
Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre.
Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?
Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei, danach ist die Rückführung zum Nennwert in drei Jahresraten vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sind in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung möglich.
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung der Beteiligung ist frühestens nach 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich.
Wie sind die Konditionen?
Das Beteiligungsentgelt besteht aus den drei folgenden Komponenten, die für die gesamte Laufzeit der Beteiligung festgeschrieben werden:
1. Die feste Grundvergütung orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird bei Zusage anhand der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsstruktur festgelegt.
2. Die variable, cashflowabhängige Vergütung wird unter Berücksichtigung der Bonität des Antragstellers ermittelt.
3. Die Beteiligungsvergabe erfolgt in Verbindung mit einer Garantie der Bürgschaftsbank Saarland GmbH in Höhe von 70% des Beteiligungsbetrages. Die Höhe der Garantieprovision ist ebenfalls von der Bonität des Antragstellers abhängig.
Die Zahlung der Entgelte (1. und 2.) erfolgt vierteljährlich im Voraus.
Die Zahlung der Garantieprovision (3.) erfolgt zu Anfang eines jeden Jahres.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt einmalig insgesamt 1% des Beteiligungsbetrages zzgl. MwSt., mindestens 250 EUR. Sie wird bei Antragstellung in Rechnung gestellt.
Die Beteiligungsmittel werden zu 100% ausgezahlt.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Dingliche Sicherheiten sind grundsätzlich nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar. Der Unternehmer bzw. die maßgeblichen Gesellschafter des Unternehmens sollen sich angemessen am unternehmerischen Risiko beteiligen bzw. Sicherheiten stellen (z.B. durch Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung, Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens unter http://www.kbg-saar.de zu stellen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung oder übernehmen eine kostenlose Vorabprüfung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de.
Subventionshinweis
Beteiligungen nach diesem Programm sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. Bei Verstößen gegen das Subventionsrecht finden die Vorschriften des § 264 Strafgesetzbuch und die §§ 2–6 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 Anwendung.
Schlagwörter: Beteiligung Saarland KMU
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/foerderung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Bürgschaft/Garantie)
„Die Beteiligungsvergabe an Sie erfolgt in Verbindung mit einer Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Saarland GmbH in Höhe von 70 Prozent des Beteiligungsbetrags.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
bis zu 100 % (Art unklar)
„Bis zu 100% der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Beteiligung
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG)
Tel. 0681 30330
Fax 0681 3033100
info@kbg-saar.de
kbg-saar.de/
Weiterführende Links
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