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Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen
Wenn Sie ein kommunales Investitionsvorhaben planen, um die öffentliche touristische Infrastruktur zu modernisieren und kunden- und marktorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Saarland fördert Investitionsvorhaben in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Geländeerschließung für den Tourismus,
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus,
- Errichtung und Erweiterung von Edutainment-Einrichtungen mit überwiegender touristischer Zielsetzung,
- Vorhaben zur Modernisierung geförderter Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren,
- Erstellung und Evaluierung eines Tourismuskonzeptes der Landkreise oder des Regionalverbandes durch Dritte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Für die Erstellung eines Tourismuskonzepts durch Dritte beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, muss Ihr Investitionsvolumen mindestens 100.000 EUR betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 95 % höchstens 47.500 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 50 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Gemeinde erschließt Gelände für Tourismus
Eine Gemeinde im Saarland beantragt einen Zuschuss für die Geländeerschließung einer touristischen Einrichtung. Das Vorhaben ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune eingebettet und stimmt mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein. Gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die endgültige Entscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Landkreis lässt Tourismuskonzept erstellen
Ein Landkreis beauftragt Dritte mit der Erstellung und Evaluierung eines Tourismuskonzeptes und beantragt hierfür einen Zuschuss. Für diese Leistung beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsteller ist der Landkreis, nicht das beauftragte Unternehmen.
Verein modernisiert geförderte Infrastruktur
Ein gemeinnütziger Verein, der eine bereits geförderte touristische Einrichtung betreibt, plant innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren ein Modernisierungsvorhaben. Da das geplante Bauvorhaben ein Investitionsvolumen von mindestens 100.000 EUR umfasst, kommt eine Förderung von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten infrage. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises eingebettet ist.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
- juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Ihr Vorhaben stimmt mit den Inhalten der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein und ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises oder des Regionalverbandes eingebettet.
Aus dem Tourismuskonzept ergeben sich die Notwendigkeit und der Inhalt der zu fördernden öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung.
Sie weisen spätestens ein Jahr nach Durchführung des Vorhabens ein Zertifikat der Stufe I nach ServiceQualität Deutschland nach.
Falls die Kosten Ihres Vorhabens 1.500.000 EUR übersteigen, legen Sie Machbarkeitsstudien oder Gutachten von unabhängigen Dritten vor.
Die Finanzierung der touristischen Infrastruktureinrichtung ist gesichert.
Ihr Vorhaben erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 14. Februar 2016, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 7 vom 25. Februar 2016, S. 148; zuletzt geändert am 5. Oktober 2020.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen im Saarland
vom: 01.01.2024
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Schlagwörter: Infrastrukturförderung Investitionsförderung Wettbewerbsförderung Tourismuskonzept ServiceQualität Deutschland Errichtung Erweiterung Modernisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/foerdung-touristische-infrastruktureinrichtungen2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 95 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelfall bis zu 95 %; Tourismuskonzept durch Dritte bis zu 50 % (kein Darlehen).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
bis zu 50 % (Darlehen)
„Für die Erstellung eines Tourismuskonzepts durch Dritte beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Tourismus
- Regionalförderung
- Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. +49 681 501423-2
referat.e2@wirtschaft.saarland.de
www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.