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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 15.08.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Modell- und Pilotprojekte) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr.

Sie bekommen die Förderung für

  • Lade- und Betankungsinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
  • Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
  • Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff,
  • den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weitere notwendige Baumaßnahmen für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,
  • innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Lade- und Betankungsinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben,
  • Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weiteren notwendigen Baumaßnahmen höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 % der Schulungskosten, jedoch höchstens 300 EUR Fahrerschulungskosten je Person und höchstens 1.800 EUR Werkstattschulungskosten je Person,
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten,
  • innovativen Projekten mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (300 €, 1.800 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Infrastruktur oder Ihr Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
  • Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter.
  • Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
  • Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
  • Der Strom für eine geförderte Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Verwaltungskosten,
  • Rückbaumaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung des Projekts,
  • Planungskosten,
  • Ausgaben für den Betrieb der geförderten Infrastruktur,
  • Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Teil: Infrastruktur für alternative Antriebe im ÖPNV – RL-NMOB ? alternative Antriebe-Infrastruktur
vom: 02.12.2025

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: ÖPNV Netzanschluss Ladeinfrastruktur Betankungsinfrastruktur Wasserstoff Elektrolyseanlagen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-alternative-antriebe.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 40 %
nur Modell- und Pilotprojekte

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bei … innovativen Projekten mit Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 100.000.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Modell-/Pilotprojekte (max. 100.000 EUR); Infrastruktur 40–45 % plus KMU-Aufschlag.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

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