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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit

Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Quellendatum: 18.03.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie als Stadt, Gemeinde oder Landkreis im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) beim Aus-, Um- beziehungsweise Neubau von straßengebundenen Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine vollständige barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuweisung im Rahmen einer Projektförderung.

Die Höhe der Förderung beträgt 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Städte,
  • Gemeinden und
  • Landkreise.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens die anerkannten Regeln der Technik. Hierbei müssen Sie den Leitfaden „Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland“ befolgen.
  • Die Haltestellen, für die Sie die Förderung beantragen, erfüllen folgende Kriterien:
    • Sie können ein hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen in Ihrem Gebiet nachweisen.
    • Es liegt eine hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebots im Vergleich zu den anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers (Fahrtenzahl, Taktverkehr, Zugehörigkeit zum Landesbusliniennetz) vor.
    • Im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle (Radius von 400 bis 600 Metern) sind sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte Menschen vorhanden; als soziale Bedarfsschwerpunkte gelten insbesondere Senioren-/Pflegeheime, Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten.
    • Die Haltestelle muss spätestens in den nächsten 3 Jahren ab Fertigstellung barrierefrei erreichbar sein.
    • Sie haben die Haltestelle als „allgemein dringlich“ eingestuft.
  • Sie nehmen eine Einordnung der Haltestellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Prioritätenstufen (vordringlicher bis zu langfristiger Bedarf) vor.
  • Für jedes Vorhaben müssen Sie die Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers, der betroffenen Verkehrsunternehmen sowie der/des Behindertenbeauftragten vorlegen.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Einzelförderrichtlinie „Barrierefreiheit“
Stand: Oktober 2024

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Haltestellen ÖPNV barrierefrei Baumaßnahmen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-barrierefreiheit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Fester Satz 90 % für Kommunen.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Sonstige
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

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