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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Mobilität gut durchdacht

Wenn Sie kreative Ideen für eine nachhaltige, klimafreundliche Mobilitäts- und Verkehrswende im Saarland entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 16.06.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 75 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei der Entwicklung kreativer Ideen, die zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrswende beitragen.

Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung kommunaler, interkommunaler oder betrieblicher Ideen, die in Umsetzungskonzepten münden, im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und ergänzender Mobilitätsformen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 75 % der zuwendungsfähigen Personalkosten und
  • 75 % der zuwendungsfähigen Sachkosten,

jedoch insgesamt höchstens 150.000 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer, öffentliche … (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 150.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer,
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

In Ihrem Mobilitätskonzept müssen Sie

  • eine Problemanalyse des Status quo der kommunalen Mobilität erstellen,
  • einen Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten,
  • verkehrslenkende und verkehrsverlagernde Maßnahmen beschreiben,
  • Einzelmaßnahmen nach „kurz-“, „mittel-“ und „langfristig“ priorisieren,
  • einen Monitoringprozess zur Evaluierung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und möglicher Umsetzungshemmnisse sowie deren Überwindung festlegen,
  • eine Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort liefern,
  • Zielwerte zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung festlegen sowie
  • Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung beschreiben.

Ihr Mobilitätskonzept muss eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes (mit anderen Kommunen/anderen Verkehrsunternehmen) einbeziehen.

Die nachhaltige Verknüpfung mit bereits bestehenden Strategien und Plänen zum Thema Mobilität auf Landes- und kommunaler Ebene ist zu berücksichtigen.

Sie sind spätestens 3 Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzepts dazu verpflichtet, mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme umzusetzen. Andernfalls ist die insgesamt ausgezahlte Fördersumme zurückzuzahlen, sofern die fehlende Umsetzung nicht gegenüber der Bewilligungsbehörde schriftlich begründet wird.

Ablauf

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen und ist zweistufig angelegt.

In der 1. Stufe richten Sie Ihre Projektskizze bitte per schriftlicher oder digitaler Form an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

2. Förderaufruf 2026:

Die Projektunterlagen sind unter Wahrung der Ausschlussfrist vom Antragsteller bis zum 13.11.2026 an das zuständige Ministerium zu senden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Einzelförderrichtlinie NMOB – „Mobilität gut durchdacht“
vom: 20.11.2024

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Zweiter Förderaufruf 2026
vom: 05.10.2026

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Mobilitätskonzept Entwicklung Verkehrswende ÖPNV nachhaltig klimafreundlich

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-mobilitaet-gut-durchdacht.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 75 % (Zuschuss)

„75 % der zuwendungsfähigen Personalkosten und“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

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