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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – ÖPNV digitalisieren und priorisieren
Wenn Sie in Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 10.08.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die eine höhere Flexibilität für Ihre Fahrgäste ermöglichen, durch Nutzerdaten eine bessere Steuerung der Kapazität eng an der Nachfrage gewährleisten und durch die zusätzliche Bevorzugung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr die Attraktivität des ÖPNV steigern.
Sie bekommen die Förderung für
- Kundeninformationssysteme, beispielsweise
- Einführung und Weiterentwicklung von digitalen Services (unter anderem Apps),
- Fahrgastinformationssysteme (TFT-Monitore, Kundeninformationssysteme an Verknüpfungspunkten, Haltestellenanzeigen, Kundendialogsysteme),
- Ausstattung von Fahrkartenautomaten, zentralen Busbahnhöfen, Mobilitätsstationen und Linienbussen mit WLAN,
- Schnittstellen zu Echtzeitdaten zur Verbesserung der Kundeninformation,
- Abrechnungs- und Kontrollsysteme, vor allem Handhelds und Chipkartenlesegeräte,
- Systeme zur Betriebsverbesserung, beispielsweise Kamerasysteme, Fahrgastzählanlagen, Telematiksysteme,
- bauliche Maßnahmen zur ÖPNV-Priorisierung wie Busbeschleunigungsspuren und Lichtsignalanlagen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für einzelne Fördergegenstände ist eine maximale Höhe des Zuschusses festgelegt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise im Saarland, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen im Saarland, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, Verkehrsunternehmen mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz im Saarland, Verkehrsverbünde mit Sitz im Saarland, im Saarland tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Städte, Gemeinden, Landkreise im Saarland,
- kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen im Saarland, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
- Verkehrsunternehmen mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz im Saarland,
- Verkehrsverbünde mit Sitz im Saarland,
- im Saarland tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Einführung von digitalen Services mit dem Kompetenzcenter „Digitalisierung im ÖPNV“ nachweislich abstimmen.
- Ihre Maßnahmen müssen die technischen Mindeststandards erfüllen.
- Die Dauer der Zweckbindung beträgt für Kundeninformationssysteme 3 Jahre, für Abrechnungs- und Kontrollsysteme und Systeme zur Betriebsverbesserung 5 Jahre, für Busspuren 20 Jahre und für Lichtsignalanlagen 10 Jahre.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail oder postalisch an das zuständige Ministerium.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
TEIL – ÖPNV digitalisieren und priorisieren
vom 11.12.2024
Schlagwörter: Mobilitätsbedarfe Kundeninformationssysteme Kontrollsysteme Abrechnungssysteme ÖPNV
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-oepnv-digitalisieren-priorisieren.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
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