Programme · Land · Saarland
Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – On Demand
Wenn Sie im Rahmen eines Modellprojekts die Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren planen, um das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor allem im ländlichen Raum des Saarlands zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 29.06.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Pilotprojekten zur Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren (sogenannte On-Demand-Verkehre) im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie bekommen die Förderung für
- Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zur Finanzierung und zum Betrieb von Linienbedarfsverkehren,
- Marketingmaßnahmen zur Etablierung von Linienbedarfsverkehren,
- Betriebskostendefizite in der praktischen Umsetzung von Linienbedarfsverkehren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist insgesamt auf 500.000 EUR je Projekt begrenzt und beträgt für
- die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 EUR,
- Marketingmaßnahmen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 20.000 EUR,
- Betriebskostendefizite für eine Dauer von höchstens 36 Monaten 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im 1. Jahr, 55 % im 2. Jahr und 45 % im 3. Jahr
In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss von bis zu 700.000 EUR gewährt werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des ÖPNV mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG). (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (30.000 €, 20.000 €, 700.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des ÖPNV mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemäß § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre geförderten Verkehre müssen nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungsfähig sein.
- Es muss die Möglichkeit der Bündelung von Fahrtwünschen gegeben sein.
- Ihre Verkehre müssen
- einen Beitrag zur Verbesserung der Alltagsmobilität der Bürger oder zur Erreichbarkeit von Points of Interest des Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusverkehrs leisten,
- der Verdichtung beziehungsweise Verbesserung von Verkehrsangeboten im ÖPNV dienen.
- Bei der Preisgestaltung für den geförderten Linienbedarfsverkehr sind die Tarifbestimmungen des saarVV zu beachten.
- Die geförderten Linienbedarfsverkehre müssen unter der saarVV-Dachmarke „flitsaar“ verkehren.
- Ihr On-Demand-Angebot muss digital buchbar sein. Die zentral durch den Zweckverband Personennahverkehr (ZPS) administrierte Distributionssoftware für die Linienbedarfsverkehre ist zwingend zu verwenden.
- Ihre Linienbedarfsverkehre müssen in Übereinstimmung mit bestehenden Nahverkehrsplänen stehen.
- Ihr Angebot muss für mobilitätseingeschränkte Personen verfügbar sein. Für den Linienbedarfsverkehr müssen Sie barrierefreie Fahrzeuge einsetzen. Es muss die Möglichkeit zur Mitnahme von klappbaren Rollstühlen und Kinderwagen gegeben sein; Babyschalen und altersgerechte Kindersitze gemäß ECE-R 129 Norm sind als Buchungsoption anzubieten.
- Es muss eine Abstimmung mit den Anbietern des bestehenden Mobilitätsangebots vor Ort stattfinden, insbesondere auch mit dem Taxigewerbe.
- Im Rahmen der Evaluation beziehungsweise Begleitforschung durch das Land sind die geforderten Daten zu erheben und dem Fördermittelgeber zur Verfügung zu stellen.
Ablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, schriftlich oder digital beim zuständigen Ministerium ein.
Für Ihre positiv bewertete Projektskizze werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
Am 24.03.2026 wurde der 2. Förderaufruf im Rahmen einer Landespressekonferenz vorgestellt.
Aktuell können keine Projektskizzen oder Anträge eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Teil Flexible Bedienformen im ÖPNV – (FRL-NMOB-On Demand)
Stand: 2025
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: ÖPNV ländlicher Raum flexible Linienbedarfsverkehr Knotenpunkte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-on-demand.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 EUR,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.