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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Rad- und Fußverkehrs

Wenn Sie in Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs, Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 18.03.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Abstellanlagen, Konzepte, Pilotprojekte) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Beschaffung von serienmäßig hergestellten Lastenfahrrädern / Lastenpedelecs,
  • Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
  • Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen,
  • innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Erstellung von Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Lastenfahrräder 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 500 EUR,
  • Lastenpedelecs 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 1.000 EUR,
  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage,
  • Fahrradabstellanlagen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Abstellanlagen an gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Schulen oder Kitas 95 %,
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage, bei Vorhaben an Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • innovative Projekte bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR, bei Vorhaben an oder in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Rad- und/oder Fußverkehrskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR.

Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten, Ladeeinrichtungen sowie Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Schul- beziehungsweise Kitaprojekten bei 2.000 EUR, bei Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs und Reparatur- beziehungsweise Servicestationen bei 500 EUR.

Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs bekommen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger, kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, Gemeinden, Städte, Landkreise … (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus und Handel.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (500 €, 1.000 €, 15.000 €, 50.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
  • kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
  • Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken,
  • eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen Lastenfahrräder und Lastenpedelecs nicht zur entgeltlichen Vermietung („Leihservice“ oder „Sharing-Konzept“) beschaffen. Eine private Nutzung der geförderten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
  • Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen.
  • Ihre angeschafften Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs müssen
    • über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen,
    • für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein,
    • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben.
  • Mit Ihrer Fahrradabstellanlage müssen Sie mindestens 6 Stellplätze errichten beziehungsweise die Nutzbarkeit oder den Komfort einer bestehenden Anlage verbessern und für eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern sorgen (beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen).
  • Sie müssen die Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich machen und an einem wichtigen Quell- oder Zielort des Radverkehrs, insbesondere an öffentlichen Einrichtungen, errichten.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Vorhaben 5 Jahre beziehungsweise 12 Jahre.

Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Lastenfahrrädern beziehungsweise Lastenpedelecs,
  • Fahrzeuge, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt,
  • Fahrzeuge, deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital oder schriftlich bis zum 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres an das zuständige Ministerium.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Teil Förderung des Rad- und Fußverkehrs
FRL-NMOB-Rad-Fuß
vom: 17.11.2025

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Klimaschutz CO2-Senkung Investitionen Lastenverkehr Cargobike Gütertransport Personenbeförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-rad.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Abstellanlagen, Konzepte, Pilotprojekte

„Die Höhe des Zuschusses beträgt für … innovative Projekte und Radverkehrskonzepte bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % für Abstellanlagen, Konzepte und Pilotprojekte; Pedelecs/Cargobikes nur 25 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Umwelt- und Naturschutz
Betriebliche und private Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. 0681 5011426
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

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