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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Rad- und Fußverkehrs
Wenn Sie in Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs, Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 18.03.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Abstellanlagen, Konzepte, Pilotprojekte) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Lastenfahrrädern / Lastenpedelecs,
- Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
- Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
- Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen,
- innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
- Erstellung von Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten durch Dritte.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Lastenfahrräder 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 500 EUR,
- Lastenpedelecs 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 1.000 EUR,
- Service- und Reparatur-Stationen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage,
- Fahrradabstellanlagen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Abstellanlagen an gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Schulen oder Kitas 95 %,
- Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage, bei Vorhaben an Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- innovative Projekte bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR, bei Vorhaben an oder in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Rad- und/oder Fußverkehrskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten, Ladeeinrichtungen sowie Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Schul- beziehungsweise Kitaprojekten bei 2.000 EUR, bei Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs und Reparatur- beziehungsweise Servicestationen bei 500 EUR.
Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs bekommen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger, kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, Gemeinden, Städte, Landkreise … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus und Handel.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (500 €, 1.000 €, 15.000 €, 50.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
- kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
- Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken,
- eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen Lastenfahrräder und Lastenpedelecs nicht zur entgeltlichen Vermietung („Leihservice“ oder „Sharing-Konzept“) beschaffen. Eine private Nutzung der geförderten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
- Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen.
- Ihre angeschafften Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs müssen
- über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen,
- für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein,
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben.
- Mit Ihrer Fahrradabstellanlage müssen Sie mindestens 6 Stellplätze errichten beziehungsweise die Nutzbarkeit oder den Komfort einer bestehenden Anlage verbessern und für eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern sorgen (beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen).
- Sie müssen die Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich machen und an einem wichtigen Quell- oder Zielort des Radverkehrs, insbesondere an öffentlichen Einrichtungen, errichten.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Vorhaben 5 Jahre beziehungsweise 12 Jahre.
Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Lastenfahrrädern beziehungsweise Lastenpedelecs,
- Fahrzeuge, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt,
- Fahrzeuge, deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital oder schriftlich bis zum 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres an das zuständige Ministerium.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Teil Förderung des Rad- und Fußverkehrs
FRL-NMOB-Rad-Fuß
vom: 17.11.2025
Schlagwörter: Klimaschutz CO2-Senkung Investitionen Lastenverkehr Cargobike Gütertransport Personenbeförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/nmob-rad.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Abstellanlagen, Konzepte, Pilotprojekte
„Die Höhe des Zuschusses beträgt für … innovative Projekte und Radverkehrskonzepte bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % für Abstellanlagen, Konzepte und Pilotprojekte; Pedelecs/Cargobikes nur 25 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. 0681 5011426
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.