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Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen
Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 20.08.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende.
Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen:
- Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen wie
- Haltepunkte des ÖPNV, die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie
- Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren. Außerdem ist die positive Wirkung auf die Stärkung des ÖPNV nachzuweisen.
- Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird,
- weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen, sofern der Nachweis einer vorhandenen oder geplanten barrierefreien Zuwegung erbracht wird,
- Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen. Für den erforderlichen Strom müssen erneuerbare Energien genutzt werden; eine EEG-Förderung des Stroms ist ausgeschlossen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.
Die maximale Fördersumme beträgt 1,35 Millionen EUR (1.350.000 EUR) je Mobilitätsstation.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und Kommunen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
- Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und
- Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie stellen die Mobilitätsstation den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Ladeentgelte für die Nutzung von Pkw-Ladesäulen.
- Ihre Mobilitätsstation ist wie folgt ausgestattet:
- Grundausstattung eines Haltepunkts des öffentlichen Verkehrs mit Aushangfahrplan, Umgebungsplan, Uhr sowie Tarifinformation,
- dynamische Fahrgastinformationssysteme für die dort vorgehaltenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und gegebenenfalls für weitere Angebote,
- einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Wegweisung zur näheren Umgebung,
- Sitzgelegenheiten und Müllgefäße,
- angemessene Beleuchtung,
- angemessen dimensionierter Fahrgastunterstand oder Witterungsschutz,
- Fahrradabstellmöglichkeiten.
- Ihre Mobilitätsstation muss vollständig barrierefrei erreichbar sein oder Sie müssen die Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb der nächsten 3 Jahre umsetzen. Um eine barrierefreie Gestaltung der Vorhaben sicherzustellen, planen Sie diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und führen sie dementsprechend aus.
- Sie belegen den aktuellen beziehungsweise zukünftigen Bedarf des Neu-, Aus-, Umbaus oder der Erweiterung einer Mobilitätsstation anhand von Messungen, Planungen, städtebaulichen Konzepten oder belastbaren Prognosen.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt für Mobilitätsstationen 12 Jahre und für Ladepunkte 6 Jahre.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr,
- Rückbaumaßnahmen,
- Ersatzinvestitionen sowie
- Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vom 7. Dezember 2022; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Stand August 2023.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland – NMOB – Einzelförderrichtlinie: „Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen“
Stand: 27.09.2024
Schlagwörter: Park & Ride ZOB Ladepunkte Verkehrsinfrastruktur Mobilitätsstation ÖPNV Umsteigeparkplatz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/verkehrstraeger-sinnvoll-verknuepfen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Kommune; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-84500
Fax +49 681 501-84521
poststelle@umwelt.saarland.de
www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
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