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Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Quellendatum: 04.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen.

Es werden Innovationsvorhaben gefördert für

  • Investitionen zur Markteinführung,
  • angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,
  • für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen beziehungsweise wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen.

Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen.

Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.

Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Technologiegründer entwickelt neues Produkt

Ein Existenzgründer im Saarland plant die Entwicklung eines technisch neuen Produkts bis zur Markteinführung. Er beantragt bei seiner Hausbank eine stille Beteiligung der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft, die je nach Bedarf zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen zur Verfügung stellt. Eine Sicherheit muss er dafür normalerweise nicht stellen.

Kleines Technologieunternehmen finanziert Markteinführung

Ein kleines Technologieunternehmen im Saarland, das die KMU-Definition der EU erfüllt und nicht älter als 10 Jahre ist, will ein wesentlich verbessertes Verfahren zur Marktreife bringen. Das Unternehmen richtet den Antrag direkt an die SWG und legt ein externes Gutachten zur technischen Machbarkeit und den Marktchancen vor. Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Mittleres Unternehmen kombiniert offene und stille Beteiligung

Ein mittleres Technologieunternehmen im Saarland benötigt Kapital für angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion. Da das Vorhaben besondere Voraussetzungen erfüllt, prüft die SWG im Einzelfall eine offene Beteiligung in Kombination mit einer stillen Beteiligung. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Unternehmen seine Gesamtfinanzierung gesichert hat und die Entwicklungsarbeiten in wesentlichen Teilen selbst durchführt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen. Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können.
  • Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen.
  • Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.

Antragsverfahren

Merkblatt der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG), Stand August 2020.

Rechtsgrundlage

SWG Beteiligungen zur Finanzierung von technischen Innovationen bei Neugründungen und jungen Unternehmen im Saarland

Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
Merkblatt Stand: August 2020

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Kommission in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft stellen, die nicht älter als 10 Jahre sind.

Was wird finanziert?

Die Beteiligung kann eingesetzt werden zur Finanzierung von technischen Innovationen, insbesondere für:

  • Investitionen zur Markteinführung
  • Aufwendungen für die Entwicklung vom Prototypen zur kommerziellen Produktion
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen bzw. wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen

Was sind die Voraussetzungen für eine Beteiligung?

  • Der innovative Kern des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens soll vom Beteiligungsunternehmen selbst erbracht werden.
  • Das neue Produkt (Verfahren/Dienstleistung) soll sich in seinen wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten am Markt unterscheiden (Neuheitencharakter).
  • Mit dem neuen Produkt (Verfahren/Dienstleistung) sind Wettbewerbsvorteile (Funktionen, Qualität, Preis) und Marktchancen auf dem für das Beteiligungsunternehmen einschlägigen Markt verbunden.
  • Das Beteiligungsunternehmen muss über das zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion notwendige technische Fachwissen verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können.

In welchem Umfang kann finanziert werden?

Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 125.000,00 Euro und höchstens 2 Mio. Euro für das Beteiligungsunternehmen.

In welcher Form wird die Beteiligung übernommen?

Die SWG übernimmt Beteiligungen in der Regel als stiller Gesellschafter, ohne sich an der Geschäftsführung des Technologieunternehmens zu beteiligen. Offene Beteiligungen werden von der SWG in Kombination mit stillen Beteiligungen als Minderheitsgesellschafter eingegangen.

Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt 10 Jahre, bei einem einseitigen vertraglichen Kündigungsrecht durch das Beteiligungsunternehmen. Der SWG steht nur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen richten sich nach der Risikoeinschätzung des Vorhabens und werden individuell festgelegt.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Es sind keine Sicherheiten vom Beteiligungsunternehmen und von den Gesellschaftern zu stellen.

Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist am Laufzeitende zurück zu zahlen. Das Beteiligungsunternehmen hat die Möglichkeit, die Beteiligung nach Kündigung vorzeitig ganz oder teilweise zurück zu zahlen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt formlos. Anfragen können über den „sicheren Bereich“ unserer Webseite www.swgmbh.de oder über Herrn Andreas Löffler, Telefon 0681 3033-166, Herrn Rolf Sootzmann, Telefon 0681 3033-133 und Herrn Andreas Wehr, Telefon 0681 3033-132 eingereicht werden. Vor einem Erstgespräch empfehlen wir die Einreichung eines Kurzexposés.

Subventionshinweis

Beteiligungen der SWG enthalten in der Regel keine Subventionen und sind mit Fördermitteln kombinierbar. Sofern in Ausnahmefällen doch Subventionen anfallen, wird dem Unternehmen ein entsprechender Bescheid ausgestellt.

Schlagwörter: Beteiligung Saarland Existenzgründung Technologieunternehmen Innovation

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/wagnisfinanzierungsgesellschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Beteiligung
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; jünger als 1 Jahr
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Forschung und Innovation (themenoffen)
Betriebliche Innovationen; Gründung von Technologieunternehmen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. 0681 30330
Fax 0681 3033100
info@swgmbh.de
swgmbh.de/

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