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Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED)“

Wenn Sie bestehende Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung umrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Quellendatum: 23.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021 – 2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 „Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 “Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen.

Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden

Gegenstand der Förderung ist die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung. Gefördert werden im öffentlichen Außenbereich die Kosten für Beschaffung und Einbau von:

  • Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse.
  • Steuer- und Regelungstechnik, Controller, Gateway.

Gefördert wird nur der Austausch von bestehenden Anlagen und nicht die Installation von Neuanlagen.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Einbau und Einsatz von insektenfreundlichen Leuchten.

Förderfähig sind nur folgende Hauptkategorien:

  • Baustelleneinrichtung,
  • Demontage der alten Leuchten,
  • Beschaffung der neuen Leuchten,
  • Montage der Leuchten,
  • Dokumentation und Stundenlohnarbeiten.

Die den Hauptkategorien zugeordneten Tätigkeitsbeschreibungen können der Anlage 2 ?Vereinfachte Kostenoptionen Berechnungsblatt Beleuchtung" entnommen werden.

Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Saarland.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gemeinde tauscht alte Straßenlaternen aus

Eine Gemeinde im Saarland beantragt Fördermittel für die Umrüstung ihrer bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung. Gefördert werden die Kosten für Beschaffung und Einbau von Leuchtenkopf sowie Steuer- und Regelungstechnik, wobei insektenfreundliche Leuchten eingebaut werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes.

Landkreis lässt Beleuchtung energetisch sanieren

Ein Landkreis im Saarland reicht einen Antrag zur Sanierung veralteter Straßenlaternen ein, um die Energieeffizienz seiner Infrastruktur zu verbessern. Förderfähig sind Baustelleneinrichtung, Demontage der alten Leuchten, Beschaffung und Montage der neuen Leuchten sowie Dokumentation und Stundenlohnarbeiten. Die Installation komplett neuer Anlagen wird dabei nicht gefördert, sondern nur der Austausch bestehender Anlagen.

Körperschaft des öffentlichen Rechts modernisiert Leuchten

Eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Saarland beantragt Mittel, um bestehende Straßenbeleuchtung mit moderner Steuer- und Regelungstechnik samt Controller und Gateway auszustatten. Voraussetzung ist der Einsatz insektenfreundlicher Leuchten. Über die tatsächliche Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen des Förderportals des Saarlandes.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Ablauf

Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden EFRE-spezifischen Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformblatt mit Kostenvoranschlag gemäß Ziffer VI.2 der Richtlinie (Anlage 2),
  • Berechnungsblatt zur Ermittlung der Energieeffizienz und der CO2 -Einsparung (Anlage 2),
  • Herstellernachweis (Datenblatt, für alle Leuchten) über den Einbau und Einsatz von insektenfreundlichen Leuchten gemäß den technischen Anforderungen in Anlage 1,
  • Straßenliste gemäß Anlage 4,
  • falls vorhanden, ein eventuell bestehender Lichtvertrag,
  • falls vorhanden, Nachweis über in Anspruch genommene Drittmittel,
  • die Begründung des Antragstellers zum gewählten Angebot und dem Kostenvoranschlag sowie die als begründende Unterlagen einzureichenden eingeholten Angebote,
  • Projektbeschreibung.

 Die Bewilligungsstelle kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern

Bearbeitungsdauer

Sie können von einer Bearbeitung des Antrages innerhalb von 2 bis 3 Monaten ausgehen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED)“
vom: 05.05.2025
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtungsanlagen Beleuchtung Energieeffizient Außenbereich Energie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/zep-kommunal-led-865606.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ebene
Land (Saarland)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Öffentliche Infrastruktur
Städtebau und Stadterneuerung
Energetische Sanierung
Umwelt- und Naturschutz
Öffentliche Infrastruktur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-4298
referat.f3@wirtschaft.saarland.de
www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

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