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Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kommunal San)“
Gefördert werden Vorhaben der energetischen Sanierung von Gebäuden im Bestand.
Quellendatum: 15.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021 – 2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 „Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 “Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen.
Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden.
Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung und Kommune. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Saarland.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune saniert energetisch ein Verwaltungsgebäude
Eine Gemeinde im Saarland beantragt einen Zuschuss für die energetische Sanierung eines bestehenden kommunalen Gebäudes. Der hohe Schuldenstand hatte die Investition bislang erschwert, die EFRE-Förderung soll dies erleichtern. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes.
Körperschaft des öffentlichen Rechts saniert Bestandsgebäude
Eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Saarland plant die energetische Sanierung eines sanierungsbedürftigen Gebäudes im Bestand. Sie stellt hierfür einen Antrag im Rahmen des Zukunftsenergieprogramms kommunal Sanierung. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Infrastruktur.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllte Anlage 2
- Aufmaß mit Aufmaßskizze beziehungsweise mit Bauplan
- Fotos des zu sanierenden Objekts
- Berechnungsformblatt Anlage 3 ?Flächen" (Flächennachweis mit Angabe der voraussichtlich sanierten Fläche und U-Werten) in der jeweils gültigen Fassung
- Projektbeschreibung.
Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern.
Bearbeitungsdauer
Sie können von einer Bearbeitung des Antrages innerhalb von 2 bis 3 Monaten ausgehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kommunal San)“
vom: 07.11.2025
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: energetische Sanierung Schulen Kindertagesbetreuung Bürogebäude Verwaltungsgebäude Kommunen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/zep-kommunal-san-86354.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ebene
- Land (Saarland)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. +49 681 501-4298
referat.f3@wirtschaft.saarland.de
www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.