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Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 24.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Landkreis in Sachsen-Anhalt gleicht Ausfälle durch Deutschlandticket aus

Antragsteller: Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt stellt als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs den Antrag.

Ausgangslage: Viele Fahrgäste im Busverkehr des Landkreises nutzen inzwischen das Deutschlandticket statt teurerer Zeitkarten. Die Fahrgeldeinnahmen reichen deshalb nicht mehr, um das Angebot zu decken.

Vorhaben: Der Landkreis ermittelt für die Monate Januar bis Dezember 2026 die Ausgaben, die er wegen Fahrgeldausfällen, geminderter Erstattungen nach dem SGB IX und geminderter Ausgleichszahlungen nicht decken kann. Diese Lücke lässt er mit dem Zuschuss schließen, damit das Busangebot bestehen bleibt.

Förderung: Gefördert werden die durch das Deutschlandticket ungedeckten Ausgaben mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen ungedeckten, förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro wären das bis zu 250.000 Euro. Das ist nur eine Beispielgröße; bei einem ganzen Landkreis kann die Lücke deutlich größer sein.

Eigenanteil: Bei bis zu 100 % bleibt in dieser Rechnung kein Eigenanteil; was nicht zuwendungsfähig ist, sagt der Programmtext nicht.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Busunternehmen, das im Auftrag des Landkreises fährt, profitiert mittelbar davon, dass das Angebot finanziell gesichert bleibt.

Weg zum Antrag:

  1. An der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen und die erforderlichen Daten bereitstellen
  2. Bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben
  3. Ungedeckte Ausgaben belegen und den Antrag stellen – der Programmtext nennt keine Bewilligungsstelle, sie ist beim Land zu erfragen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Aufgabenträger gleicht Fahrgeldausfälle aus

Ein Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen-Anhalt beantragt einen Zuschuss, weil seit Einführung des Deutschlandtickets Fahrgeldausfälle entstanden sind. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist die Teilnahme an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket.

Verkehrsunternehmen meldet geminderte Ausgleichszahlungen

Ein Verkehrsunternehmen im ÖPNV beantragt für die Monate Januar bis Dezember 2026 einen Zuschuss zum Ausgleich geminderter anderer Ausgleichszahlungen. Es stellt die erforderlichen Daten für die Einnahmeaufteilung bereit und macht bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

SPNV-Aufgabenträger gleicht SGB-IX-Mindereinnahmen aus

Ein Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs in Sachsen-Anhalt stellt einen Antrag, weil sich die Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch gemindert haben. Der Zuschuss deckt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Überschießende Einnahmen aus der Einnahmeaufteilung müssen im Rahmen dieser Aufteilung abgegeben werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Sachsen-Anhalt (Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026)
vom: 10.02.2026
RdErl. des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales
34.12-30117

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/deutschlandticket-oepnv-st.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Billigkeitsleistung deckt Mindereinnahmen voll.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ebene
Land (Sachsen-Anhalt)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr
Unternehmensfinanzierung
Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)
Am Alten Theater 4
39104 Magdeburg
Tel. +49 391 53631-0
Fax +49 391 53631-99
info@nasa.de
www.nasa.de/

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