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IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand (IB Gemeinsam)
Wenn Sie als gewerbliches oder kommunales Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 07.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen konsortial mit den Geschäftsbanken bei der Finanzierung von Investitionen.
Die Förderung erhalten Sie für
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung oder Auftragssicherung,
- anderweitige Betriebsausgaben,
- Investitionen in das Anlagevermögen,
- Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist,
- Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen,
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge beziehungsweise Unternehmensfortführung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Avalkredit bis zur Hälfte Ihres Finanzierungsbedarfs beziehungsweise Avalkreditbedarfs.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt normalerweise EUR 1 Million, die maximale Darlehenssumme EUR 10 Millionen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Geschäftsbank bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind normalerweise bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen, die ihren Firmensitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Sachsen-Anhalt.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Investition in Anlagevermögen konsortial finanzieren
Ein mittelständischer Fertigungsbetrieb mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt plant Investitionen in das Anlagevermögen. Zusammen mit seiner Geschäftsbank beantragt er ein Darlehen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, das bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs abdeckt und mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren ausgezahlt wird. Der Betrieb beteiligt sich zusätzlich mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung.
Unternehmensnachfolge über tätige Beteiligung sichern
Ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt möchte im Rahmen einer Unternehmensnachfolge eine tätige Beteiligung erwerben. Über die Hausbank wird ein Antrag auf ein Kooperationsdarlehen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt, wobei mindestens eine weitere Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligt ist. Voraussetzung ist unter anderem eine Einstufung in der OSGV-Ratingklasse 6 sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens.
Auftragsvorfinanzierung für laufenden Geschäftsbetrieb
Ein gewerbliches Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt benötigt Mittel zur Auftragsvorfinanzierung und für anderweitige Betriebsausgaben. Gemeinsam mit einer Geschäftsbank beantragt es ein Darlehen oder einen Avalkredit bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, wobei die Mindestdarlehenssumme normalerweise 1 Million Euro und die maximale Darlehenssumme 10 Millionen Euro beträgt. Über die endgültige Bewilligung entscheidet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind normalerweise bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen, die ihren Firmensitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss normalerweise mindestens in der OSGV (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband) Ratingklasse 6 eingestuft sein.
- Sie müssen
- die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen,
- mindestens eine weitere Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligen,
- sich mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung beteiligen.
- Sie können die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag ordnungsgemäß erfüllen.
Antragsverfahren
Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Stand Mai 2022.
Rechtsgrundlage
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“
[Stand Mai 2022]
Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und/oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
1. Wer wird finanziert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich i.d.R. an bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen (auch Einzelunternehmen/Projektgesellschaften) unter den Voraussetzungen, dass der Finanzierungsempfänger entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der/von der aus das Vorhaben ausgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Das zu finanzierende Unternehmen muss i.d.R. mindestens in der OSGV Ratingklasse 6 (entspricht RSU Klasse 12 bzw. PD 0,60%) eingestuft sein.
2. Was wird finanziert?
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/Auftragssicherung
- anderweitige Betriebsausgaben
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist
- Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung
3. Darlehensvoraussetzungen
- die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein
- an der Finanzierung ist mindestens eine weitere Geschäftsbank beteiligt
- der Antragsteller hat sich i.d.R. mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung zu beteiligen
- die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können
- ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht
4. Art und Umfang des Darlehens
- Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs
- Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs
- beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen
- Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. Euro
- maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Euro
5. Konditionen
- Auszahlung: 100%
- Laufzeit: bis zu 15 Jahre
- Verzinsung/Avalprovision: marktüblich in Abstimmung mit der Geschäftsbank
- Darlehenstilgung: in gleichbleibenden Raten oder – für die Finanzierung von kommunalen Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben der Daseinsvorsorge – endfällig bei Laufzeiten von bis zu 2 Jahren
- Bereitstellungsprovision: marktüblich in Abstimmung mit der Geschäftsbank
- Sicherheiten: banküblich und gleichrangig mit den an der Finanzierung beteiligten Geschäftsbank(en)
- generell pari-passu-Vereinbarung mit den beteiligten Geschäftsbanken
- Die Sicherheitenverwaltung erfolgt durch die Geschäftsbank
- Bearbeitungsgebühr: in Höhe der Geschäftsbankkonditionen, ausgenommen Gebühren für zusätzliche Leistungen
- bei Abschluss eines Konsortialvertrages gelten grundsätzlich die darin vereinbarten Konditionen
6. Abruf der Mittel
Die Darlehensmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln über die Geschäftsbank abgerufen werden.
Die Mittel werden nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, entsprechend dem Aval-/Liquiditätsbedarf des Kreditnehmers – i.d.R. entsprechend dem Vorhabensfortschritt – parallel zum Geschäftsbankkredit ausgezahlt.
7. Verwendung der Mittel
Die IB ist unverzüglich durch die Geschäftsbank zu unterrichten, wenn sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändert.
Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehen und Erfüllung etwaiger Auflagen wird von der Geschäftsbank überwacht.
8. Rückzahlung/Vertragsstörungen
Das Darlehen ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn und soweit er zu Unrecht (insbesondere durch unzutreffende Angaben) erlangt oder nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, oder wenn und soweit sich die Voraussetzungen für seine Gewährung geändert haben oder nachträglich entfallen sind.
Das Darlehen wird in diesen Fällen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt.
Die Verzugs- bzw. Kündigungskonditionen werden in Abstimmung mit der Geschäftsbank vertraglich geregelt.
9. Auskunftserteilung
Die Geschäftsbank ist verpflichtet, der IB uneingeschränkt Auskunft zu erteilen und ihr Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
10. Antragsverfahren
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
Schlagwörter: Mittelstand Finanzierungsbedarf gewerblich Aval
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ib-Gemeinsam-kooperationsdarlehen-mittelstand.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Darlehen)
„Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Avalkredit bis zur Hälfte Ihres Finanzierungsbedarfs beziehungsweise Avalkreditbedarfs.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Sachsen-Anhalt)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Nachfolge
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel. +49 391 28987-1745
Fax +49 391 28987-1754
beratung@ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de/
Weiterführende Links
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