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IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen oder öffentlichen Mitteln für Investitionen erhalten.
Quellendatum: 13.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder junges Unternehmen mit einem Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen beziehungsweise sonstigen öffentlichen Mitteln für Investitionen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 3 Millionen und mindestens EUR 25.000 für die Dauer von bis zu 3 Jahren.
Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ihrem Antrag müssen Sie eine Stellungnahme Ihrer Hausbank beifügen, mit der Sie eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung vereinbart haben. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Sachsen-Anhalt.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Zwischenfinanzierung für Investitionszuschuss eines Gründers
Ein Existenzgründer in Sachsen-Anhalt hat einen Investitionszuschuss aus öffentlichen Mitteln bewilligt bekommen, der aber erst später ausgezahlt wird. Er beantragt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor Beginn des Vorhabens ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung dieses Zuschusses und legt eine Stellungnahme seiner Hausbank zur vereinbarten Beteiligung an der Gesamtfinanzierung bei. Mit dem Darlehen kann er bis zu 100 Prozent seines Finanzierungsbedarfs decken.
Junges Unternehmen überbrückt öffentliche Fördermittel
Ein kleines Unternehmen in Sachsen-Anhalt plant eine Investition, für die öffentliche Mittel zugesagt sind, aber noch nicht fließen. Es stellt einen Antrag auf ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, mindestens 25.000 Euro und höchstens 3 Millionen Euro, für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und eine nachhaltige Rentabilität vorliegt.
Gründerin legt Businessplan für Zwischenfinanzierung vor
Eine Existenzgründerin mit Sitz in Sachsen-Anhalt weist ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nach und legt einen qualifizierten Businessplan vor, aus dem ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg des auf den Haupterwerb ausgerichteten Vorhabens hervorgeht. Auf dieser Grundlage beantragt sie bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen für ihre Investitionen. Über die Bewilligung entscheidet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
- Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind,
- müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und einen qualifizierten Businessplan vorlegen,
- muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.
Antragsverfahren
Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Februar 2017.
Rechtsgrundlage
Sachsen-Anhalt MUT
Die IB-Zwischenfinanzierung
? Vergabegrundsätze „
Stand Februar 2017
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.
1. Rechtliche Grundlagen
Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)
2. Wer wird finanziert“
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das investive Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
3. Was wird finanziert?
Ausgaben für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen bzw. sonstigen öffentlichen Mitteln.
4. Was wird nicht finanziert?
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
für Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,
für exportbezogene Tätigkeiten.
5. Darlehensvoraussetzungen
Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
Zusätzlich bei Existenzgründungen (bis 5 Jahre nach Gründung):
Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
6. Art und Umfang des Darlehens
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
7. Darlehenskonditionen
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes.
Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauf-tritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich. Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Das Darlehen wird endfällig gewährt. Die Rückzahlung erfolgt aus der Auszahlung der zwischenfinanzierten Zuschüssen/den zwischenfinanzierten sonstigen öffentlichen Mitteln, spätestens zum Ende der Darlehenslaufzeit in einer Summe.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträglich zu leisten.
d) Besicherung
Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel durch bankübliche Sicherheiten.
e) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25% pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
8. Antragsverfahren
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
9. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Schlagwörter: Gründung Finanzierung Investition Betriebsmittel Existenzgründung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ib-zwischenfinanzierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Sachsen-Anhalt)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel. +49 391 28987-1745
Fax +49 391 28987-1754
beratung@ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de/
Weiterführende Links
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