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Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)

Wenn Sie als Filmproduktionsunternehmen die Produktion eines Kino- oder TV-Films planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 30 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt Darlehen, um damit Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten zu schließen, die in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Sie erhalten die Förderung für die Herstellung von programmfüllenden Kinofilmen im Sinne des Filmförderungsgesetzes (FFG) und von hochwertigen TV-Produktionen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Projekts, mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 3 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitut finanziert werden kann.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 30 %, also höchstens 15.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Filmproduktion schließt Finanzierungslücke für Kinofilm

Ein Filmproduktionsunternehmen mit Sitz in Deutschland plant die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms im Sinne des Filmförderungsgesetzes, der in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird. Es beantragt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor Beginn der Maßnahme ein Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Projekts, mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 3 Millionen. Dem Antrag legt es eine Erklärung bei, dass das Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitut finanziert werden kann.

Erfahrenes Studio realisiert hochwertige TV-Produktion

Ein Filmproduktionsunternehmen, das bereits mindestens 2 programmfüllende Filmprojekte kommerziell erfolgreich umgesetzt hat, plant eine hochwertige TV-Produktion in Sachsen-Anhalt. Es stellt die Gesamtfinanzierung sicher und beantragt ergänzend ein Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, um die verbleibende Finanzierungslücke zu schließen. Über die Bewilligung entscheidet die Investitionsbank auf Grundlage der Bonitätsbeurteilung und der Risikoanalyse des Projekts.

Kinoerstaufführung in Sachsen-Anhalt als Standortnachweis

Ein Filmproduktionsunternehmen mit Niederlassung in Deutschland plant, die deutsche Kinoerstaufführung seines Films in Sachsen-Anhalt stattfinden zu lassen, und weist damit einen angemessenen wirtschaftlichen Effekt für das Land nach. Es beantragt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Deckung der Finanzierungslücke des Projekts. Die Höhe richtet sich nach den Gesamtkosten des Projekts im Rahmen der genannten Grenzen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben bereits mindestens 2 programmfüllende Filmprojekte im Sinne des Filmförderungsgesetzes kommerziell erfolgreich umgesetzt und können durch fachliche Erfahrung eine professionelle Projektdurchführung gewährleisten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Ihre Bonitätsbeurteilung und die Risikoanalyse des Projekts rechtfertigen die Gewährung eines Darlehens.
  • Sie können einen angemessenen wirtschaftlichen Effekt für das Land Sachsen-Anhalt nachweisen.
  • Die deutsche Kinoerstaufführung sollte in Sachsen-Anhalt sein.

Antragsverfahren

Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Oktober 2021.

Rechtsgrundlage

IB ProMi
Projektorientierte Medienfinanzierung zur Unterstützung und Entwicklung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt

? Vergabegrundsätze „
Stand Oktober 2021

Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.

Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.

1. Wer wird finanziert“

Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese

  • bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte im Sinne von § 14a Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) kommerziell erfolgreich umgesetzt haben und

  • über fachlich einschlägige Erfahrungen verfügen die sie in die Lage versetzen, eine professionelle Projektdurchführung zu gewährleisten.

Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.

2. Was wird finanziert?

Finanziert wird die Herstellung von

a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie

b) hochwertigen TV Produktionen.

3. Was wird nicht finanziert?

Nicht gewährt werden Finanzierungen

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes

  • von Projekten, deren Inhalt gegen die Verfassung oder Gesetze verstößt oder die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl mit pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten verletzt.

4. Darlehensvoraussetzungen

  • Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.

  • Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.

  • Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antragstellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt“).

  • Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.

Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i.d.R. in Sachsen-Anhalt sein.

5. Art und Umfang des Darlehens

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30% der Gesamtkosten des Projektes.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 EUR.

Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. EUR.

6. Antrags- und Darlehenskonditionen

a) Antragsprüfungsgebühr

Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investitionsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1% des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 EUR. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.

Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechtsanwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.

b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.

Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Besicherung

Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.

d) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt mindestens 0,25% pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

e) Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1% des Darlehensnennbetrages erhoben.

7. Antragsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass eine Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut nicht erzielbar ist. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

8. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte

Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Schlagwörter: Filmförderung Kulturförderung Fernsehproduktion Kinofilm TV-Film

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/projektorientierte-medienfinanzierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 30 % (Darlehen)

„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Projekts, mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 3 Millionen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Sachsen-Anhalt)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen
Unternehmensfinanzierung
Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel. +49 800 560 075-7
Fax +49 391 289 871-754
beratung@ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de/

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