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Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MedienPro)
Wenn Sie audiovisuelle Medienproduktionen oder andere kulturwirtschaftliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, Sachsen-Anhalt als zukunftsfähigen, innovativen und attraktiven Medienstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
- audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels, insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen wie Stoff- und Projektentwicklung (zum Beispiel Treatments – Vorversionen eines Drehbuchs, produktionsvorbereitende Maßnahmen) und
- audiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance (zum Beispiel Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Low-Budget-Produktionen oder sonstige aus kommerzieller Sicht schwierige Werke).
Außerdem können Sie eine Förderung für folgende kulturwirtschaftliche Vorhaben erhalten:
- Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteure auch branchenübergreifend beitragen und so die Innovationskraft der Branche stärken (zum Beispiel Branchenevents, Fachtagungen),
- Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (zum Beispiel in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion),
- Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärken, sowie
- sonstige Maßnahmen, die den Förderzweck erfüllen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für audiovisuelle Medienproduktionen und Werke bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungFilmverein in Halle richtet Fachtagung für die Medienbranche aus
Antragsteller: Ein gemeinnütziger Filmverein mit Sitz in Halle (Saale) stellt den Antrag.
Ausgangslage: Die Akteure der Film- und Medienbranche im Land sind wenig vernetzt. Der Verein will den Austausch stärken und Impulse für den Standort geben.
Vorhaben: Der Verein organisiert eine Fachtagung mit Branchenevent, die Produzenten, Kreative und Nachwuchs aus dem Bereich audiovisuelle Medien zusammenbringt. Das Vorhaben hat einen deutlichen Bezug zum Medienstandort Sachsen-Anhalt.
Förderung: Gefördert werden kulturwirtschaftliche Vorhaben wie Branchenevents und Fachtagungen mit einem Zuschuss von bis zu 90 %; für audiovisuelle Medienproduktionen gilt bis zu 80 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 20.000 Euro kann der Verein bis zu 18.000 Euro erhalten.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt der Verein 2.000 Euro selbst. Industrie-, Werbe- und Imagefilme sowie Rundfunkveranstalter werden nicht gefördert.
Was ein Betrieb davon hat: Produktionsfirmen und Dienstleister der Branche profitieren als Teilnehmende von neuen Kontakten und Aufträgen.
Weg zum Antrag:
- Bezug zum Medienstandort und gesicherte Gesamtfinanzierung darlegen
- Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt richten
- Bescheid abwarten – die Investitionsbank entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Sachsen-Anhalt.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Produktionsfirma entwickelt Dokumentarfilmstoff
Eine Filmproduktionsfirma mit Sitz in Sachsen-Anhalt beantragt Mittel für die Stoff- und Projektentwicklung eines Dokumentarfilms ohne wirtschaftliche Auswertungschance. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag geht vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Branchenverband organisiert Vernetzungsveranstaltung
Ein Verband der Medienbranche in Sachsen-Anhalt plant eine Fachtagung zur branchenübergreifenden Vernetzung der Akteure. Für diese kulturwirtschaftliche Maßnahme kann er einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss er selbst sicherstellen.
Regisseur realisiert Erstlingsfilm ohne Auswertungschance
Ein Regisseur mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt beantragt eine Förderung für seinen Erstfilm, der aus kommerzieller Sicht schwierig zu vermarkten ist. Für audiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance ist ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Industrie-, Werbe- und Imagefilme sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nicht gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss grundsätzlich einen deutlichen Bezug zum oder erkennbaren positiven Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.
- Normalerweise müssen Sie das Vorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen oder Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Nicht gefördert werden
- normalerweise Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind,
- Projekte, die gegen das Grundgesetz oder in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze verstoßen, und Vorhaben, deren Inhalt pornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend ist oder die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen, sowie
- Industrie-, Werbe- und Imagefilme.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt
vom: 21.10.2024
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Schlagwörter: Medien Medienschaffende Digitalisierung Film Medienproduktion Medienbranche audiovisuell Postproduktion Kino Kurzfilm
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/staerkung-medienstandort-sachsen-anhalt.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %
„Die Höhe des Zuschusses beträgt für audiovisuelle Medienproduktionen und Werke bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Medienproduktionen bis zu 80 %, übrige kulturwirtschaftliche Vorhaben bis zu 90 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land (Sachsen-Anhalt)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderberechtigte
- Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel. +49 800 560-0757
Fax +49 391 289 8717-54
beratung@ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.