Programme · Land · Sachsen

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 14.12.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

  • Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,
  • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,
  • sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,
  • komplexe investive Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,
  • Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die
    • über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder
    • einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder
    • aufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),
  • Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.

Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:

  • Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,
  • integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,
  • externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Gemeinde im Erzgebirge schützt Kita vor Hitze und Starkregen

Antragsteller: Eine Gemeinde im Erzgebirge stellt als kommunale Gebietskörperschaft den Antrag.

Ausgangslage: Die gemeindeeigene Kita heizt sich im Sommer stark auf, und bei Starkregen läuft Wasser vom Hang auf das Grundstück. Die Gemeinde will das Gebäude an die Folgen des Klimawandels anpassen.

Vorhaben: Die Gemeinde bringt außenliegenden Sonnenschutz an den Gruppenräumen an und legt eine Mulde zum Regenwasserrückhalt an. Ergänzend begrünt sie Flächen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen.

Förderung: Gefördert werden investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Der Satz hängt von Art und Umfang ab und liegt laut Text grundsätzlich zwischen 75 und bis zu 80 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro wären das beim höchsten Satz bis zu 80.000 Euro, beim niedrigsten Satz bis zu 75.000 Euro. Naturbasierte Lösungen können vorrangig gefördert werden.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Gemeinde beim höchsten Satz 20.000 Euro selbst, beim niedrigsten Satz 25.000 Euro. Maßnahmen, die dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind, fallen nicht unter diese Förderung.

Was ein Betrieb davon hat: Auch kleine und mittlere Unternehmen sind antragsberechtigt. Örtliche Betriebe profitieren zudem, wenn die Kita ihre Betreuung auch an heißen Tagen verlässlich anbieten kann.

Weg zum Antrag:

  1. Maßnahmen und vorhandene Konzepte zur Klimaanpassung zusammenstellen
  2. Antrag über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) richten
  3. Bescheid abwarten – die SAB legt den Satz fest und entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Verbandskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
  • Privatpersonen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Ihr Vorhaben naturbasierte Lösungen verfolgt, kann es vorrangig gefördert werden.
  • Wenn Sie ein Neubauvorhaben oder ein Vorhaben zur Modernisierung von Gebäuden planen, müssen Sie die gesetzlichen Standards überschreiten oder andere positive Umweltauswirkungen erreichen.

Hinweise zum Verfahren

Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen (eea-Programm gem. Teil B, Ziff. II, Nr. 1.2 Buchstabe d) der FRL EuK/2023). 
Die übrigen über diese Ziffer der Förderrichtlinie zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Es gilt ab sofort ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award – EEA-Programm für Kommunen (eea-Programm gem. Teil B, Ziff. II, Nr. 1.2 Buchstabe d) der FRL EuK/2023). 
Die übrigen über diese Ziffer der Förderrichtlinie zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Hitzeschutz Regenwasserrückhalt Klimawandelanpassung Begrünung Klima

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/anpassung-folgen-klimawandel.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 75 %

„Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Spanne 75–80 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
Infrastruktur
Energie und Umwelt
Umwelt- und Naturschutz
Betriebliche und private Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten