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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 14.12.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
- Energieeffizienztechnologien,
- erneuerbare Energietechnologien,
- Sektorenkopplung,
- Speichertechnologien,
- wasserstoffbasierte Wirtschaft,
- Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
- nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
- Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Sächsische Hochschule erprobt Wasserstoffspeicher unter Einsatzbedingungen
Antragsteller: Eine Hochschule in Sachsen stellt den Antrag.
Ausgangslage: Ein Forschungsteam hat eine Speichertechnologie für Wasserstoff im Labormaßstab validiert. Nun soll sie unter relevanten Einsatzbedingungen demonstriert werden.
Vorhaben: Die Hochschule führt ein anwendungsnahes, vorwettbewerbliches Forschungsprojekt zur wasserstoffbasierten Wirtschaft durch. Es geht über den Stand der Technik hinaus, beruht auf einer Vorhabensbeschreibung und wird von der Kompetenzstelle Energieforschung der SAENA begleitet.
Förderung: Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft mit einem Zuschuss von bis zu 100 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Hochschule bis zu 250.000 Euro erhalten. Der Zuschuss beträgt höchstens 1.000.000 Euro, die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Eigenanteil: Bei bis zu 100 % bleibt in dieser Rechnung kein Eigenanteil; was nicht förderfähig ist, sagt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Betriebe können die Forschungsergebnisse mittelbar nutzen, denn die Hochschule muss Dritten eine Nutzung zu nicht diskriminierenden Bedingungen ermöglichen.
Weg zum Antrag:
- Vorhabensbeschreibung erstellen und der Begleitung durch die SAENA zustimmen
- Antrag über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) richten
- Bescheid abwarten – die SAB entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Hochschule erforscht Sektorenkopplung im Energiesystem
Eine Hochschule in Sachsen beantragt ein anwendungsorientiertes Forschungsvorhaben zur Sektorenkopplung. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000.000 EUR, sofern die förderfähigen Ausgaben mindestens 10.000 EUR betragen. Das Projekt wird von der Kompetenzstelle Energieforschung der SAENA begleitet und darf höchstens 48 Monate laufen.
Forschungseinrichtung entwickelt Speichertechnologie weiter
Eine außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtung in Sachsen stellt einen Antrag für ein Vorhaben zu Speichertechnologien, das über den Stand der Technik hinausgeht. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000.000 EUR. Das Vorhaben beruht auf einer Vorhabensbeschreibung und ist auf eine Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen ausgerichtet.
Berufsakademie erforscht Öko-Innovationen in der Kreislaufwirtschaft
Die Berufsakademie Sachsen beantragt ein vorwettbewerbliches Forschungsprojekt zu Öko-Innovationen im Bereich Kreislaufwirtschaft. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000.000 EUR, bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 10.000 EUR. Die Berufsakademie sichert eine nicht diskriminierende Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union zu.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
- Ihr Projekt muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen.
- Ihr Projekt muss hinsichtlich des technologischen Reifegrads vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad ausgerichtet sein, mindestens muss jedoch eine Validierung der Technologie im Labormaßstab erfolgen.
- Sie müssen sich bereiterklären, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) kostenfrei begleitet wird, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.
- Sie müssen eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten.
- Die Projektlaufzeit darf 48 Monate nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Schlagwörter: Speichertechnologien Kreislaufwirtschaft Öko-Innovationen Energieeffizienztechnologien
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/anwendungsorientierte-energie-klimaforschung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Reines Forschungsprogramm für Hochschulen/Forschungseinrichtungen mit 100 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule
- Förderbereich
- Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Forschung und Innovation
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.