Programme · Land · Sachsen
Förderung der Beruflichen Bildung
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 26.04.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Verbundausbildung,
- überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
- überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
- Meisterbonus,
- überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
- berufliche Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich, Träger der überbetrieblicher … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb führt Verbundausbildung durch
Ein Handwerksbetrieb in Chemnitz hat einen Ausbildungsvertrag mit einer Auszubildenden geschlossen und beteiligt sich an einer Verbundausbildung. Für dieses Vorhaben beantragt der Betrieb bei der Sächsischen Aufbaubank einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab.
Handwerkskammer organisiert überbetriebliche Lehrunterweisung
Eine Handwerkskammer in Sachsen beantragt einen Zuschuss für die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk. Die Kammer reicht den Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank ein und muss die für diese Maßnahme geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Absolventin beantragt Meisterbonus
Eine Absolventin im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich beantragt nach ihrem Abschluss den Meisterbonus. Der Antrag geht an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, die über die Förderung entscheidet.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
- Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
- Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
- Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 28. Februar 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 14 vom 7. April 2022, S. 433; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 19. Oktober 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 45 vom 9. November 2023, S. 1436.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)
vom: 28.02.2022
SächsABl. S. 433, die zuletzt durch die Richtlinie vom 29.07.2025 (SächsABl. S. 809) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)
Schlagwörter: Verbundausbildung überbetrieblich Meister Berufsschule Meisterschule Fortbildung Weiterbildung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/berufliche-bildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Außerbetriebliche Ausbildung; Betriebliche Ausbildung; Weiterbildung von Arbeitnehmern; Weiterbildungsstrukturen und Träger
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 4910-4000
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
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