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Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 08.12.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
- Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungHochschule in Sachsen erforscht Abwärmenutzung für Nahwärmenetze
Antragsteller: Eine Hochschule in Sachsen stellt für ein Forschungsvorhaben im Modul 1 den Antrag.
Ausgangslage: In Gewerbegebieten geht viel Abwärme aus Produktion und Rechenzentren ungenutzt verloren. Ein Forschungsteam will klären, wie sie sich zuverlässig in örtliche Wärmenetze einspeisen lässt.
Vorhaben: Die Hochschule entwickelt und erprobt eine Regelung, die Abwärme aus mehreren Quellen in ein Nahwärmenetz einbindet (anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung). Die Ergebnisse sollen Kommunen und Betrieben in Sachsen bei der Wärmeplanung helfen.
Förderung: Im Modul 1 wird anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung mit bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann die Hochschule bis zu 100.000 Euro erhalten. In den übrigen Modulen liegt die Förderung normalerweise zwischen 50 und bis zu 80 %.
Eigenanteil: Bei bis zu 100 % bleibt in dieser Rechnung kein Eigenanteil; was nicht förderfähig ist, sagt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Unternehmen können in anderen Modulen selbst Anträge stellen, meist zu niedrigeren Sätzen. Ein Betrieb mit Abwärme kann dem Forschungsteam zudem als Praxispartner dienen.
Weg zum Antrag:
- Die Voraussetzungen richten sich laut Text nach dem konkreten Vorhaben – die Bedingungen für Modul 1 bei der SAB erfragen
- Antrag über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) richten
- Bescheid abwarten – die SAB entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Zweckverbände, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, Privatpersonen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Kommune saniert Gebäude energieeffizient
Eine kommunale Gebietskörperschaft in Sachsen beantragt einen Zuschuss für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an einem öffentlichen Gebäude. Die Förderung beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Den Antrag stellt sie über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank.
Hochschule forscht zu Energiethemen
Eine Hochschule in Sachsen beantragt Mittel für ein anwendungsorientiertes Vorhaben im Bereich Energie- und Klimaforschung nach Modul 1. Bei Forschungsvorhaben dieses Moduls liegt die Förderung bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zuständig für den Antrag ist die Sächsische Aufbaubank.
Unternehmen passt sich an Klimafolgen an
Ein Unternehmen in Sachsen plant eine Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und stellt hierfür einen Förderantrag. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Antragsteller sowie Art und Umfang des Vorhabens und liegt normalerweise bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Über die endgültige Förderhöhe entscheidet die Sächsische Aufbaubank als zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
- Zweckverbände,
- Unternehmen,
- Verbandskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
- Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen,
- Privatpersonen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Voraussetzungen richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
Hinweise zum Verfahren
Es gilt ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award für Kommunen. Die übrigen über dieses Förderprogramm zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Schlagwörter: Energieeffizienz Speichersysteme Klimawandel Energieversorgung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/energie-und-klima.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
„Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regel 50–80 %, 100 % nur Modul 1 (Forschungseinrichtungen).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Infrastruktur; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Forschung und Innovation; Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.