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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 24.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) um mindestens 20 % verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 %,
- komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,
- Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und
- über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder
- einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder
- aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.
Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
- Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen, Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
- Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
- kommunales Klimamanagement einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
- kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
- externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt grundsätzlich 50 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungStadt in Westsachsen saniert einen Schulgebäudeteil energieeffizient
Antragsteller: Eine Stadt in Westsachsen stellt als kommunale Gebietskörperschaft den Antrag.
Ausgangslage: Ein älterer Gebäudeteil einer städtischen Schule hat undichte Fenster und eine veraltete Heizung. Er verbraucht viel Energie und verursacht hohe Treibhausgasemissionen.
Vorhaben: Die Stadt tauscht in einem Bauabschnitt die Fenster, dämmt die Fassade und erneuert die Heiztechnik dieses Gebäudeteils. Die Maßnahme soll die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % senken und die Endenergieeffizienz um mindestens 10 % steigern.
Förderung: Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der Satz hängt vom Antragsteller sowie von Art und Umfang des Vorhabens ab und liegt grundsätzlich zwischen 50 und bis zu 80 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro für den Bauabschnitt wären das zwischen 125.000 Euro und bis zu 200.000 Euro.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Stadt zwischen 50.000 Euro und 125.000 Euro selbst. Was nicht förderfähig ist, sagt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Auch Unternehmen sind je nach Vorhaben antragsberechtigt; der Satz hängt dann vom Antragsteller ab. Handwerksbetriebe aus der Region können zudem als Auftragnehmer profitieren.
Weg zum Antrag:
- Die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater nachweisen lassen
- Der Programmtext nennt keine Antragsstelle – vorab klären, wo der Antrag einzureichen ist
- Bescheid abwarten und erst danach Aufträge vergeben
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Kommune plant Klimaschutzkonzept
Eine Gemeinde in Sachsen beantragt die Förderung für ein kommunales Klimamanagement einschließlich eines integrierten Klimakonzepts mit Schwerpunkt Klimaschutz. Gefördert werden bis zu 50 % bis bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, die genaue Höhe richtet sich nach Antragsteller und Vorhaben. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Unternehmen investiert in Energieeffizienz
Ein Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen plant eine investive Maßnahme zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % und zur Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 %. Es lässt die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin nachweisen und beantragt einen Zuschuss von bis zu 50 % bis bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Verband initiiert Effizienznetzwerk
Eine Verbandskörperschaft in Sachsen beantragt Mittel zur Initiierung und Begleitung eines Netzwerks zur Erhöhung der Energieeffizienz und Treibhausgasminderung. Die Mindeststandards für solche Netzwerke werden dabei eingehalten. Unternehmen aus der Region nehmen als Netzwerkpartner teil, ohne selbst Antragsteller zu sein.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
- Unternehmen,
- Verbandskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater nachweisen.
- Wenn Sie Vorhaben zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität planen, müssen Sie die Mindeststandards von Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaneutralität einhalten.
- Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden mit beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
Die Förderrichtlinie Energie und Klima wird seit 2023 sehr gut in Anspruch genommen. Dies führte dazu, dass die verfügbaren Mittel zum jetzigen Zeitpunkt zum Teil bereits ausgeschöpft sind.
Es gilt daher ab dem 01.06.2026 ein vorläufiger Antragsstopp für die Förderung gemäß Teil B, Ziff. II – Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Energieeffizienzmaßnahmen) der Förderrichtlinie Energie und Klima.
Eine Antragstellung in diesem Modul II ist für Vorhaben derzeit nicht zulässig. Ab diesem Zeitpunkt eingehende Anträge für Modul II – Energieeffizienzmaßnahmen werden abgelehnt. Bis zum 31.05.2026 eingegangene Anträge werden vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Schlagwörter: Treibhausgasemissionen Energieeffizienz Energiemanagement Klimakonzept
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/energieeffizienz-reduzierung-treibhausgasemission.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
„Sie beträgt grundsätzlich 50 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Spanne 50–80 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.