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Förderung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 19.05.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum.
Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch:
- Neubau
- Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Bauaufwand mindestens 600 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche)
- Erstmaliger Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
- Erweiterung des Wohnungsbestandes an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
bis 2023: Zuschuss von bis zu 4,80 EUR pro Quadratmeter pro Monat der Belegungsbindung zur anfänglichen Miete als Baukostenzuschuss
ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro Quadratmeter für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
ab 2024: 2. Förderweg in Höhe von 35 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro Quadratmeter für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die Gemeinden. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – die Förderung wird laut Text als monatlicher Betrag bzw. Stipendium gezahlt; die Beträge stehen im Programmtext.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden.
Die Gemeinden leiten die Fördermittel an Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Eigentümerin oder Eigentümer wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde.
- Sie können die Maßnahmen in der Fördergebietskulisse Dresden und Leipzig umsetzen. Eine Erweiterung der Kulisse ist möglich.
- Als Eigentümerin oder Eigentümer bieten Sie Haushalten mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach dem Wohnraumförderungsgesetz angemessenen Wohnraum an. Als angemessen gelten beispielsweise 45 Quadratmeter für Alleinstehende oder 85 Quadratmeter für 4-Personen-Haushalte. Bei einer rollstuhlgerechten Wohnung können Sie von der Wohnflächenbegrenzung abweichen.
- Sie müssen die Belegungsrechte für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein für mindestens 15 Jahre bis 20 Jahre einhalten.
- Sie müssen sich an die Mietpreisbindung halten. Dabei gilt: Die anfängliche Miete berechnet sich aus der durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der Höhe der Förderung in EUR pro Quadratmetern. Sie dürfen die Miete entsprechend der prozentualen Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen.
- Sie dürfen innerhalb der Dauer des Belegungsrechts keine Provisionen für die Vermittlung und Vermietung fordern. Darüber hinaus dürfen Sie die Vermietung der geförderten Wohnung nicht von der Vermietung von zu Wohnzwecken ungeeigneten Räumen (zum Beispiel Kellerräume, Garagen) abhängig machen.
- Für Maßnahmen wie Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie die Wohnraumanpassung erhalten Sie die Förderung nur bei einem wesentlichen Bauaufwand, das heißt bei einem Aufwand von mindestens 600 EUR pro Quadratmeter.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum
vom: 20.12.2023
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Weblink zur Förderrichtlinie
Schlagwörter: Wohnraum Sanierung Mietwohnraum einkommensschwach
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-gebundener-mietwohnraum.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 45 % (Zuschuss)
„ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro Quadratmeter für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Soziale Wohnraumförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 491 00
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
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