Programme · Land · Sachsen

Konsortialkredite

Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Programminformation der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Stand Dezember 2022.

Rechtsgrundlage

Konsortialkredite

Ziel und Gegenstand

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) unterstützt Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie im gewerblichen Bereich auch Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.

Bei Konsortialkrediten schließen sich mehrere Banken für die Arbeit an einer Finanzierung zeitweise zusammen und bilden ein Konsortium.

Mitfinanziert werden schwerpunktmäßig

  • Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung sowie Verkehr,
  • Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege,
  • soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen,
  • Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus,
  • Investitionen in erneuerbare Energien,
  • Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums sowie
  • Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Gebietskörperschaften.

Voraussetzungen

Für das Darlehen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.

Es werden bevorzugt Antragsteller unterstützt, die die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Aufsichtsstrukturen) einhalten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Der Finanzierungsanteil der SAB beträgt bis zu 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.

Der Kreditanteil der SAB beträgt mindestens EUR 5 Millionen.

Antragsverfahren

Anträge von Unternehmen und Gebietskörperschaften sind über die Hausbank einzureichen.

Der Konsortialführer wendet sich an die SAB.

Quelle

Programminformation der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Stand Dezember 2022.

Schlagwörter: Konsortium Investitionen Zusammenschluss

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/konsortialdarlehen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Darlehen)

„Der Finanzierungsanteil der SAB beträgt bis zu 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Kommune; Unternehmen
Förderbereich
Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Kultur; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Tourismus; Verkehr
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Einzelbetriebliche Förderung; Ländliche Entwicklung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/

Weiterführende Links

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

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