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Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.

Quellendatum: 09.10.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Förderbereiche sind:

  • Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
  • Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
  • Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
  • STEP: Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten, z. B. Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,Trennverfahren, Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien und Stärkung der Kapazitäten kritischer Rohstoffe
  • Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
    • Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)
    • Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR). (Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro (10.000.000 EUR).

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Zweckverband im Landkreis Bautzen modernisiert seinen Wertstoffhof

Antragsteller: Ein kommunaler Zweckverband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Bautzen.

Ausgangslage: Auf dem Wertstoffhof des Verbands landen viele Abfälle vermischt. Qualität und Menge der getrennt gesammelten Abfälle sollen steigen.

Vorhaben: Der Verband optimiert die Abfallbewirtschaftung und verbessert die Qualität seines Wertstoffhofs, auch mit digitaler Erfassung. Das investive Vorhaben trägt zur Ressourceneffizienzsteigerung bei und liegt im Freistaat Sachsen.

Förderung: Gefördert wird die Optimierung der Abfallbewirtschaftung mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens 5 Millionen Euro. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Verband bis zu 225.000 Euro erhalten.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt der Verband 25.000 Euro selbst. Welche Kosten nicht förderfähig sind: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Betriebe der Region können ihre Wertstoffe auf dem verbesserten Wertstoffhof sauberer trennen und abgeben.

Weg zum Antrag:

  1. Weitere Fördervoraussetzungen in der Förderrichtlinie prüfen
  2. Antrag über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) richten
  3. Bescheid abwarten – die SAB entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Unternehmen stellt Produktion auf Recyclingmaterial um

Ein Betrieb der Metallverarbeitung in Sachsen plant die Umstellung seiner Produktion auf den Einsatz von Recyclingmaterial statt Primärrohstoffen. Er beantragt dafür einen Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro. Über die endgültige Förderhöhe entscheidet die Sächsische Aufbaubank.

Kommunaler Zweckverband verbessert Wertstoffhöfe

Ein kommunaler Zweckverband in Sachsen möchte die Qualität seiner Wertstoffhöfe steigern und die getrennte Sammlung von Abfällen digital unterstützen. Der Antrag richtet sich an die Sächsische Aufbaubank, gefördert werden kann ein Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens 5 Millionen Euro.

Anlage zur Phosphorrückgewinnung im Strukturwandelgebiet

Ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger mit Vorhabensort in der kreisfreien Stadt Chemnitz plant eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm. Für dieses Vorhaben kann eine Förderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens 10 Millionen Euro, beantragt werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen.
  • Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
  • Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiete) liegen.

Weitere Fördervoraussetzungen, unter anderem für STEP-Vorhaben, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Antragsverfahren

  • Inkrafttreten der Förderrichtlinie: seit 16. Januar 2026
  • Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 31. Dezember 2027 (danach ggf. nach Richtlinienverlängerung weiter möglich)

Hinweise zum Verfahren

Anträge können bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026)
vom: 16.01.2026
SächsABl. 2026 Nr. 6, S. 152
Fsn-Nr.: 5562

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Kreislaufwirtschaft, KrW, Ressourceneffizienz, Sachsen, Abfall, Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Sekundärrohstoff, Abfallvermeidung, Phosphor, Bioökonomie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/kreislaufwirtschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR).“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Maximal 90 %, keine Staffel genannt (für Unternehmen gelten vermutlich beihilferechtlich niedrigere Sätze).
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Beratung; Digitalisierung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/

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