Programme · Land · Sachsen

Förderung zur Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.

Quellendatum: 20.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie

  • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
  • Etablierung von Kommunikationsplattformen
  • Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
  • Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
  • Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
  • Weitere innovative Maßnahmen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % und
  • für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 %

der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie

  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen,
  • die Berufsakademie Sachsen,
  • Kammern,
  • Verbände,
  • freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
  • sonstige Technologiemittler und Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.

Ablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
vom: 27.06.2017
zuletzt geändert am: 01.12.2025

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Technologieförderung Innovation Innovationsberatung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/land-technologiefoerderung-innovationsunterstue.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Beratung; Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Forschung und Innovation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 491 00
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/

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