Programme · Land · Sachsen
Förderung zur Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen
Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.
Quellendatum: 20.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie
- Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
- Etablierung von Kommunikationsplattformen
- Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
- Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
- Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
- Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
- Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
- Weitere innovative Maßnahmen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % und
- für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 %
der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie
- Forschungseinrichtungen,
- Hochschulen,
- die Berufsakademie Sachsen,
- Kammern,
- Verbände,
- freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
- sonstige Technologiemittler und Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.
Ablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
vom: 27.06.2017
zuletzt geändert am: 01.12.2025
Schlagwörter: Technologieförderung Innovation Innovationsberatung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/land-technologiefoerderung-innovationsunterstue.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Forschung und Innovation (themenoffen)
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 491 00
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.