Programme · Land · Sachsen
Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 20.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung beim Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen in Forschung und Entwicklung.
Gefördert werden rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und keine institutionelle Förderung von mehr als 20 % (Grundfinanzierung) erhalten.
Sie erhalten die Förderung für:
- Investitionsvorhaben im Freistaat Sachsen
- Ausgaben für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände), einschließlich FuE-Grundausstattung und Maßnahmen der Ersatzbeschaffung (zuwendungsfähige Ausgaben)
- Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt (entsprechend dem Anteil der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der Forschungseinrichtung)
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 90 %, für den Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt.
- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes bestimmt sich nach den Regelungen der Richtlinie (unter Rechtsgrundlage)
- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 50 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den genannten Stichtagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
vom: 27.06.2017
zuletzt geändert am: 01.12.2025
Schlagwörter: Forschungseinrichtung Investitionen Innovation Industrieforschungseinrichtung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/land-technologieforderung-g-invest-industrie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
„Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, bezogen auf den nicht wirtschaftlichen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Große Vorhaben 80 %, besonders bedeutsame 90 %; unter Schwellenwert 50–80 % je Größe der Einrichtung.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen); Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Forschung und Entwicklung; Kooperationen und Netzwerke
- Infrastruktur
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 491 00
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.