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Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern

Sie möchten für Ihre Familie ein Eigenheim in Sachsen bauen oder kaufen? Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen.

Quellendatum: 13.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie als Familie in Sachsen Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) fördert insbesondere Vorhaben, die vorhandenen Wohnraum nutzen oder Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) mindern.

Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Das Darlehen unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
  • Bau eines neuen Eigenheims.
  • Sanierung, Modernisierung oder Umbau von Gebäuden.
  • Umnutzung von Nichtwohnraum zu Wohnungen.
  • Erwerb und Bau im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte.

Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Sie profitieren von festen Zinsabschlägen für jedes Kind. Wenn Sie ein Gebäude kaufen, das älter als 30 Jahre ist und dieses energetisch sanieren (Jung kauft Alt), erhalten Sie weitere Zinsvorteile.

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll in der Regel als Teil Ihrer Finanzierung eingebunden werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Familie kauft Eigentumswohnung in Sachsen

Eine Familie mit einem minderjährigen Kind möchte in Sachsen eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kaufen. Sie erfüllt die Einkommensgrenze und bringt mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein. Über die Sächsische Aufbaubank beantragt sie ein zinsgünstiges Darlehen mit fester Zinsermäßigung für das Kind.

Jung kauft Alt mit energetischer Sanierung

Eine Familie erwirbt ein Gebäude, das älter als 30 Jahre ist, und plant eine energetische Sanierung nach dem Modell Jung kauft Alt. Dafür kann sie weitere Zinsvorteile im Rahmen des Darlehens erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreicht.

Baugemeinschaft errichtet gemeinschaftliches Wohnprojekt

Eine Baugemeinschaft in Sachsen plant den Erwerb eines Grundstücks und den Bau eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts für mehrere Familien mit Kindern. Für die Zwischenfinanzierung des Grundstücks gilt hier eine Ausnahme von der sonst geltenden Ausschlussregelung bei vorheriger Förderung. Das Darlehen der Sächsischen Aufbaubank unterstützt den Erwerb und den Bau im Rahmen dieses Vorhabens.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.
  • Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR.
  • Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein.
  • Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten.
  • Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR.
  • Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E.
  • Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften.

Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.

Ablauf

Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die SAB prüft Ihre eingereichten Unterlagen und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
  • Sie rufen das Darlehen nach Baufortschritt oder Abschluss der Maßnahme in bis zu 3 Teilbeträgen ab.
  • Nach Abschluss Ihres Vorhabens reichen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis bei der SAB ein.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2031 möglich.

Unterlagen

Bitte reichen Sie für das Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) folgende Unterlagen ein:

  • Baugenehmigung oder Nachweis über Genehmigungsfreiheit.
  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
  • Planungsunterlagen und Kostenschätzung nach DIN 276.
  • Nachweis über das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 %.
  • Energiebedarfsausweis bei energetischen Maßnahmen.
  • Bestätigung über ein eingebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Bei Kindern mit Behinderung ab 18 Jahren reichen Sie biite den Nachweis über den Bezug von Kindergeld ein.
  • Bei Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung legen Sie bitte den Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen bei.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen)
vom: 23.09.2025
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Jung kauft Alt Baugemeinschaft Hausbau Förderung Wohneigentum Familie SAB Darlehen Sanierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/richtlinie-familienwohnen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)
Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
servicecenter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/

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