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SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren oder ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen, kaufen, um- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erhalten.
Quellendatum: 04.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gewährt Privatpersonen Ergänzungsdarlehen, die vor allem dazu dienen, die Gesamtfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu komplettieren.
Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens. Dessen Höhe und die Dauer der Zinsfestschreibung werden jeweils im Einzelfall zwischen Ihnen und der SAB vereinbart.
Ihren Finanzierungsantrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Ergänzungsdarlehen für Modernisierung des Eigenheims
Eine Privatperson in Dresden modernisiert ihr selbstgenutztes Wohngebäude und erhält dafür bereits eine Förderung von der KfW. Zur Vervollständigung der Gesamtfinanzierung beantragt sie bei der Sächsischen AufbauBank ein Ergänzungsdarlehen. Höhe und Zinsfestschreibung werden im Einzelfall mit der SAB vereinbart, das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert.
Neubau einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
Eine Privatperson in Leipzig baut eine Eigentumswohnung, die sie selbst nutzen möchte, und hat dafür bereits Fördermittel des Landes erhalten. Vor Beginn des Vorhabens stellt sie bei der Sächsischen AufbauBank einen Finanzierungsantrag für ein Ergänzungsdarlehen. Voraussetzung ist, dass sie die Belastung aus der Finanzierung dauerhaft tragen kann.
Kauf eines Eigenheims mit Ergänzungsdarlehen
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Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.
Eine Förderung nach diesem Programm ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss bereits mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden.
- Sie müssen das Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch absichern und die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen auf Dauer finanziell tragen können.
Antragsverfahren
Merkblatt der Sächsischen AufbauBank – Förderbank – (SAB), Stand 01/2020.
Rechtsgrundlage
SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung
Merkblatt
Stand: 06/2018
1. Was wird gefördert?
Alle Wohnungsbauvorhaben, die mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der KfW gefördert werden.
2. Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung.
3. Wie wird gefördert?
Zinsen
Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Darlehenszusage günstig festgelegt. Zinsen werden ab Auszahlung des Darlehens erhoben.
Auszahlungen
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt ohne Bearbeitungsentgelt nach Baufortschritt oder für die Zahlung eines Kaufpreises.
Rückzahlung
Die Tilgung des Annuitätendarlehens erfolgt in monatlichen Raten (Zins + Tilgung). Der Tilgungssatz soll mindestens 2% p.a. betragen. Die Tilgung beginnt regelmäßig ein Jahr nach Darlehenszusage jedoch frühestens nach Vollauszahlung des Darlehens.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden in Höhe von 2% p.a. regelmäßig ab der siebten Woche nach Zusage für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben. Abweichende Fristen für den Beginn der Bereitstellungszinsen können vereinbart werden.
4. Wo wird beantragt?
Der Antrag ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken direkt bei der SAB zu stellen.
5. Allgemeine Voraussetzungen
Das Förderergänzungsdarlehen dient der Ergänzung der Finanzierung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Festlegungen des jeweiligen zu ergänzenden Förderprogramms (z.B. zur Kumulierbarkeit oder zum Eigenleistungsanteil) sind zu beachten.
Die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.
Die Darlehen sind durch Eintragung einer Grundschuld abzusichern. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Bauvorhabens vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
6. Wie wird die Förderung beantragt?
Der Darlehensantrag ist rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Von den Mitarbeitern der SAB erhalten Sie alle notwendigen Finanzierungsunterlagen und Unterstützung bei der Beantragung.
Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragstellung sind unter https://www.sab.sachsen.de abrufbar.
7. Ihre Ansprechpartner finden Sie
im ServiceCenter: Telefon (03 51) 49 10 49 20, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
per Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
und über das Internet: https://www.sab.sachsen.de.
Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Ergänzungsdarlehen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/sab-foerderergaenzungsdarlehen-wohnraumfoerd.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.